Stadt Bad Soden am Taunus

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Aktuelle Bebauungspläne

Was ist ein Bebauungsplan?

Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen, die für einen bestimmten Geltungsbereich einen Rahmen für Art und Maß der baulichen Nutzung allgemeinverbindlich festsetzen.

Unabhängig von Bebauungsplänen haben sowohl Bundes- und Landesgesetze und -verordnungen (z.B. Hessische Bauordnung) als auch weitere gemeindliche Satzungen (z.B. Stellplatzsatzung, Abwassersatzung) Einfluss auf die Bebaubarkeit der Grundstücke.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB). Die wichtigsten aufeinander folgenden Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB), die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB), die jeweils öffentlich bekannt gemacht werden.

Bebauungsplan Nr. 21 „An den Holzwegen/Im Sauwald“

Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen, jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Genehmigung des Regierungspräsidiums noch aussteht, Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) am 13.05.2009

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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21 „An den Holzwegen/Im Sauwald“ (nicht maßstäblich)


Bebauungsplan Nr. 3.1 „Kelkheimer Straße zwischen Niederhofheimer Straße und Amselweg“

Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen, jedoch wegen Baulandumlegung noch nicht zur Rechtskraft gebracht, Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) am 18.06.2008

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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Kelkheimer Straße zwischen Niederhofheimer Straße und Amselweg“ (nicht maßstäblich)


Bebauungsplan Nr. 73 „Sinai I“

Verfahrensstand: Entwurfsphase.
Beschluss des Bebauungsplanvorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3, Abs. 1 BauGB) und der Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 1 Bau BG) am 10.02.2010.
Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 10.02.2010 geändert.

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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73 „Sinai I“ (nicht maßstäblich)


Bebauungsplan Nr. 69 „Parkstraße-Schillerstraße“

Verfahrensstand: Entwurfsphase.
Beschluss des Bebauungsplanvorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3, Abs. 1 BauGB) und der Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 1 Bau BG) am 28.04.2010.

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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 69 „Parkstraße-Schillerstraße“ (nicht maßstäblich)





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