Stadt Bad Soden am Taunus

Stadt Bad Soden am Taunus

http://www.bad-soden.de/sis/aktuelles/bekanntmachungen/news,3443.html


Startseite / Aktuelles / Bekanntmachungen/ Ausschreibungen

Bekanntmachungen/ Ausschreibungen

Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 14 „Dachberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus für die Flurstücke 28/3 und 28/4 in der Flur 23

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 10.02.2010 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt:

1. Die Zustimmung zu den Abwägungen der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 14 „Dachberg“ für die Flurstücke 28/3 und 28/4 in der Flur 23 als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat in ihrer Sitzung am 10.02.2010 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Dachberg“ für die Flurstücke 28/3 (Oranienstraße 60 b) und 28/4 (Egmontstraße 13) in der Flur 23 einschließlich der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Dachberg“ für die Flurstücke 28/3 und 28/4 in der Flur 23 mit der Bekanntmachung in Kraft.

Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Dachberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden, für die Flurstücke 28/3 und 28/4 in der Flur 23 wird hiermit gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 14 „Dachberg“ – inklusive der von der Aufhebung betroffenen Flurstücke 28/3 und 28/4 in der Flur 23 – wird vom heutigen Tage an in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, II. OG., während der allgemeinen Dienststunden von
montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie
freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.

Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Außerdem wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Bad Soden am Taunus, 18.02.2010

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

Norbert Altenkamp
Bürgermeister

Klicken zum vergrößern
Geltungsbereich der Aufhebung (ohne Maßstab)





Hessen-Finder



Thumbnail Imagefilm

Aktuelle Termine
04.02.2012 - 26.02.2012
Ausstellung "Phantom & Oper"
04.02.2012
Kappensitzung
04.02.2012
Kostenfreie Stadtführung am Samstag, 04. Februar 2012
Wetter

Vorhersage für Samstag: Heute ziehen am meist sonnigen Himmel höchstens ein paar Schönwetterwolken vorüber. Die Temperaturen klettern bis zum Nachmittag auf Werte um -5 °C. Es weht ein allgemein...