I. Haushaltssatzung 2010
und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2010
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.01.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf € 37.925.709,00
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf € 43.914.729,00
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf € 4.944.950,00
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf € 0,00
mit einem Fehlbedarf von € 1.044.070,00
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und den
Auszahlungen auf laufender Verwaltungstätigkeit auf € - 4.607.270,00
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf € 1.939.892,00
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf € 5.269.300,00
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf € 7.325.000,00
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf € 1.086.782,00
mit einem Finanzmittelfehlbedarf von € 1.698.460,00
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 5.269.300,00 festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 20.000.000,00 festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 190 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 280 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Bad Soden am Taunus, 01.03.2010
Der Magistrat
der Stadt Bad Soden am Taunus
gez. Norbert Altenkamp
Bürgermeister
II. Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Bad Soden am Taunus
Aufgrund der §§ 127 und 127a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) und des § 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung am 20.01.2010 Folgendes beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Soden am Taunus für die Be-triebsbereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf € 7.950.100,00
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf € 7.234.799,00
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf € 0,00
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf € 0,00
mit einem Fehlbedarf von € 76.999,00
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und den
Auszahlungen auf laufender Verwaltungstätigkeit auf € 824.101,00
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf € 578.500,00
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf € 971.300,00
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf € 0,00
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf € 565.335,00
mit einem Finanzmittelfehlbedarf von € 134.034,00
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 20.01.2010 beschlossene Stellenübersicht.
Bad Soden am Taunus, 21.01.2010
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Stadtwerke
gez. Norbert Altenkamp
Vorsitzender der Betriebskommission
III. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2010
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 und § 102 Abs. 4 in Verbindung mit § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„G e n e h m i g u n g“
Hiermit erteile ich die Genehmigung
zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
€ 5.269.300,--
(i.W.: Fünfmillionenzweihundertundneunundsechzigtausendunddreihundert- €)
gemäß § 114 j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
65719 Hofheim am Taunus, 24.02.2010
- 13.6 -
Der Landrat des Main-Taunus-Kreises
Im Auftrag
gez. Gall L.S.
(Gall)
Landrat
IV. Öffentliche Bekanntmachung
Der Haushaltsplan 2010 der Stadt Bad Soden am Taunus liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 04.03.2010 bis zum 12.03.2010
während der Dienststunden im Rathaus Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, Zimmer 19, öffentlich aus.
Bad Soden am Taunus, 04.03.2010
Der Magistrat
der Stadt Bad Soden am Taunus
Norbert Altenkamp
Bürgermeister