Stadt Bad Soden am Taunus

Stadt Bad Soden am Taunus

http://www.bad-soden.de/sis/aktuelles/bekanntmachungen/news,3646.html


Startseite / Aktuelles / Bekanntmachungen/ Ausschreibungen

Bekanntmachungen/ Ausschreibungen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl am 07.11.2010

Der besondere Wahlleiter der Stadt Bad Soden am Taunus

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl am 07.11.2010

Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 07.11.2010 stattfindende Ausländerbeiratswahl aufgefordert. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Ausländerbeirats beträgt sieben.

Eine Partei oder Wählergruppe kann in Bad Soden am Taunus nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist nicht statthaft.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Er muss sich von dem Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Bewerberinnen und Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Tag der Geburt, Geburtsorts, Berufs oder Stands und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Wählbar als Mitglied zum Ausländerbeirat sind neben den wahlberechtigten Ausländern, zu denen auch die nichtdeutschen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zählen, auch Deutsche, die entweder eingebürgert worden sind oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit (Mehrstaater) besitzen. Für alle gilt: Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Monaten in Bad Soden am Taunus wohnen und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson, die keine Bewerberinnen oder Bewerber sein dürfen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.

Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag oder mit einem Vertreter in dem zu wählenden Ausländerbeirat vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Mitglieder zu wählen sind (§§ 58, 11 (4) KWG).

Jede zur Ausländerbeiratswahl wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der zur Ausländerbeiratswahl wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder Wählergruppe in Bad Soden am Taunus oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe in Bad Soden am Taunus aus ihrer Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Vorschlagsberechtigt ist auch jeder Teilnehmer der Versammlung; den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung und die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauenspersonen und die jeweilige Ersatzperson nach §§ 58, 11 (3) Satz 3 KWG enthalten.

Die Niederschrift ist von dem Versammlungsleiter, dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem besonderen Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist und die Anforderungen, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt und den Bewerberinnen und Bewerbern Gelegenheit gegeben worden ist, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen, beachtet worden ist. Der besondere Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 02.09.2010 bis 18:00 Uhr während der allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich beim unterzeichnenden besonderen Wahlleiter im Rathaus, Königsteiner Straße 73, 1. OG, 65812 Bad Soden am Taunus, einzureichen.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

- schriftliche Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie mit ihrer Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden sind,

- eine Bescheinigung des Magistrats der Stadt Bad Soden am Taunus, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit zur Ausländerbeiratswahl erfüllen,

- beglaubigte Kopien der Einbürgerungsurkunden von in Deutschland eingebürgerten (ehemaligen) Ausländern,

- bei Mehrstaatern einen Nachweis über den Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit,

- Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer der Wahlvorschläge sowie eine Bescheinigung des Magistrats der Stadt Bad Soden am Taunus über ihre Wahlberechtigung,

- die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt wurden.


Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung – spätestens am 10.09.2010 – durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 02.09.2010 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Werden keine Wahlvorschläge eingereicht, oder zwar eingereicht, aber nicht zugelassen, oder werden weniger Bewerber zugelassen, als Mitglieder des Ausländerbeirats zu wählen sind, findet eine Wahl nicht statt; die Einrichtung eines Ausländerbeirats entfällt dann für die Dauer der folgenden Wahlzeit (§ 86 (1) Satz 3 Hessische Gemeindeordnung).


Bad Soden am Taunus, 26.07.2010

Torsten Kiesewetter
Besonderer Wahlleiter






Hessen-Finder



Thumbnail Imagefilm

Aktuelle Termine
04.02.2012 - 26.02.2012
Ausstellung "Phantom & Oper"
11.02.2012
Main-Tour
11.02.2012
HR3-Party mit Tobias Kämmerer
Wetter

Vorhersage für Freitag: Heute Vormittag gibt es anfangs viele Wolken, die bis zum Mittag aber langsam von der Sonne vertrieben werden. Die Temperatur steigt am Tage auf etwa -3 °C an. Der Wind we...