Stadt Bad Soden am Taunus

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Freiwillige Rentenbeiträge nicht vergessen!

Freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr 2009 kön­nen nur noch bis zum 31. März 2010 eingezahlt werden. Eine Fristverlän­gerung gibt es nicht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hes­sen in Frankfurt am Main hin.

Zahlungsfrist endet am 31. März 2010

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöht sich nicht nur die spä­tere Rente. Durch sie können auch Wartezeiten in der gesetzlichen Ren­tenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrechterhalten werden.
Letzteres ist für Versicherte wichtig, die vor 1984 mindestens fünf Beitrags­jahre haben und seither keine Pflichtbeiträge mehr zahlen. Das sind bei­spielsweise nicht mehr berufstätige Hausfrauen. Sie können die Anwart­schaft auf eine Erwerbsminderungsrente nur durch lückenlose und fristge­recht gezahlte freiwillige Beiträge sichern. Wird dies versäumt, genügt schon eine Beitragslücke von einem Monat, um die Anwartschaft zu verlie­ren. Diese kann dann nur noch durch eine versicherungspflichtige Be­schäftigung neu entstehen.

Freiwillig Versicherte können den Betrag zwischen dem monatlichen Min­destbeitrag von 79,60 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1.074,60 Euro beliebig wählen.

Weitere Informationen gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, am gebührenfreien Servicetelefon unter 0800 – 1000 48 012 sowie den Versi­chertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Hessen oder im Inter­net unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.






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