Stadt Bad Soden am Taunus warnt vor Abzockerei bei Kanaluntersuchungen
Wie bereits im Januar dieses Jahres mitgeteilt, versuchen wieder Firmen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Kanaluntersuchungen und Kanalsanierungen abzukassieren. In den vergangenen Wochen haben sich erneut Bürger bei den Stadtwerken Bad Soden am Taunus gemeldet und von solchen Vorfällen berichtet.
Sie klingeln an der Tür, erzählen etwas von einer notwendigen gesetzlichen Kanalrohrüberprüfung – und schon sind sie im Haus. Sie scheinen dabei gezielt ältere Menschen anzusprechen. Diese Vertreter einer Eschborner Firma versuchen den Eindruck zu vermitteln, dass sie im Auftrag der Kommune oder der Stadtverwaltung handeln. Den Stadtwerken Bad Soden am Taunus liegt ein Auftragsschreiben vor, wonach ein mitwirkendes Ingenieurbüro P. alle erforderlichen Zertifizierungen für eine Dichtheitsprüfung in Bad Soden am Taunus hat. Dies ist nicht der Fall! Der selbsternannte Fachbetrieb ist den Stadtwerken Bad Soden am Taunus genauso wenig bekannt wie das Ingenieurbüro.
Genannte Preise sind irreführend!
Angeboten wird eine TV-Inspektion inklusive DVD-Aufnahme und Analyse für € 69,00. Für diesen Preis kann keine seriöse Kanaluntersuchung des Zuleitungskanals (alle Grundleitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal) vorgenommen werden. Ein den Aufwendungen entsprechendes Angebot liegt einschließlich der erforderlichen und vorangehenden Kanalreinigung zwischen € 400,00 und € 600,00 für einen ca. 20 Meter langen Zuleitungskanal.
Einschlägige Erfahrungen aus anderen Kommunen bundesweit haben gezeigt, dass nach der kurzen Untersuchung eine sofortige Kanalsanierung propagiert wird. Die Sanierung, die selbstverständlich diese Firmen ebenfalls anbieten oder vermitteln können, wird dann richtig teuer. Die in Rechnung gestellten Sanierungskosten liegen dann ein Vielfaches höher, als eine wirklich erforderliche Sanierung ausmachen würde. Normalerweise muss mit Sanierungskosten von € 150,00 bis € 200,00 pro laufenden Meter Kanalsanierung im geschlossenen Verfahren gerechnet werden. Bei starken Schäden muss der Kanal oft auch in offener Bauweise erneuert werden. Hier liegen die Kosten bei bis zu € 700,00 pro laufenden Meter, wiederum abhängig von Kanaltiefe und örtlichen Gegebenheiten.
Nach den gesetzlichen Grundlagen dürfen Betriebe Kanalkontrollen und deren Auswertung nur ausführen, wenn sie den Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 oder gleichwertige Anforderungen erfüllen. Diese Voraussetzungen liegen bei der Eschborner Firma nicht vor!
Am besten: Keine Geschäfte an der Haustür
Das Hessische Wassergesetz und die Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen sehen (im überarbeiteten Entwurf) eine Zustandserfassung der Abwasserleitungen durch eine optische Inspektion bis 2025 vor. Nur in Wasserschutzgebieten sind frühere Kontrollen vorgeschrieben (derzeit geplant für 2018) – nachzulesen in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus. Zur Maßnahme gehört eine Kanaluntersuchung per Kamera plus Inspektion, Rohr-Reinigung und eine notwendige Dokumentation. Die Dokumentation bietet einen gerichtsverwertbaren Beweis in Bezug auf die festgestellten Schäden und die daraus folgenden notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen. Der Nachweis der Zustandserfassung der Zuleitungen ist den Stadtwerken Bad Soden am Taunus als Abwasserbeseitigungspflichtige durch die Grundstückseigentümer vorzulegen.
Derzeit wird eine Neufassung der Eigenkontrollverordnung erarbeitet, die im ersten Quartal 2010 in Kraft treten soll. Sollten die Untersuchungen verpflichtend sein, werden die Bürger der Stadt Bad Soden am Taunus vorher von den Stadtwerken informiert.
Wenn Eigentümer eine Kanaluntersuchung wünschen, können Sie sich an die Stadt Bad Soden am Taunus wenden unter folgenden Telefonnummern: 06196 / 2 08 - 352 (Herr Schwab) oder 06196 / 2 08 - 350 (Herr Wolf), Eigenbetrieb Stadtwerke, Betriebszweig Abwasserbeseitigung, oder per E-Mail an info@bad-soden.de.
Abschließend ein Tipp: Machen Sie keine Geschäfte an der Haustür. Lassen Sie sich nicht mit der Eigenkontrollverordnung oder mit dem Hessischen Wassergesetz drohen. Fallen Sie bitte nicht auf angebliche Sonderangebote herein. Fragen Sie im Zweifelsfall bei den genannten Telefonnummern nach.