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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
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Abteilung für Kinder, Jugend, Senioren und Soziales Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1 |
Abteilungsleitung: Wolfgang Jäckel Telefon: 06196 / 2 08 - 230 Telefax: 06196 / 2 08 - 888 e-mail: wolfgang.jaeckel@stadt-bad-soden.de Sachbearbeitung: Claudia Pooth, Telefon: 06196 / 2 08 - 231 e-mail: claudia.pooth@stadt-bad-soden.de Steffen Kremer, Telefon: 06196 / 2 08 - 233 e-mail: steffen.kremer@stadt-bad-soden.de Birgit Albiez, Telefon: 06196 / 2 08 - 234 email: birgit.albiez@stadt-bad-soden.de |
Wer ein Rundfunkgerät wie Radio oder Fernseher benutzt, muss das Gerät anmelden und die Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bezahlen. Beim Bezug bestimmter Sozialleistungen oder Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen kann von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Die Befreiung erfolgt ausschließlich auf Antrag. Für die Bearbeitung des Antrages auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln zuständig.
Die Abteilung Kinder, Jugend, Senioren und Soziales ist nur beratend tätig, gibt die Antragsformulare aus und in bestimmten Fallkonstellationen (wie z.B. Bestätigung der Befreiungsvoraussetzungen) aktiv in das Antragsverfahren eingebunden.
Eine genaue Beschreibung der Personenkreise, die eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen können, finden Sie unter www.gez.de. Hier können Sie auch das Antragsformular herunterladen.
Vorhersage für Freitag: Heute Vormittag gibt es anfangs viele Wolken, die bis zum Mittag aber langsam von der Sonne vertrieben werden. Die Temperatur steigt am Tage auf etwa -3 °C an. Der Wind we...