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Landtagswahlen
Das Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz) bestimmt, dass der Hessische Landtag aus 110 Abgeordneten besteht.
Hiervon werden 55 Abgeordnete aus den Wahlkreisen und 55 Abgeordnete aus den Landeslisten gewählt. Seit der Landtagswahl am 20.01.1997 hat jeder Wähler zwei Stimmen. Eine Wahlkreisstimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Landesstimme für die Wahl einer Landesliste.
Im Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, das die meisten gültigen Wahlkreisstimmen erhalten hat. Bei der Verteilung der Mandate auf die Landeslisten werden nur diejenigen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben.
Die nächste Wahl zum Hessischen Landtag findet voraussichtlich im Jahr 2014 statt.
Wahl zum Hessischen Landtag 2009
Wahl zum Hessischen Landtag 2008
Wahl zum Hessischen Landtag 2003
Wahl zum Hessischen Landtag 1999
Wahl zum Hessischen Landtag 1995
Wahl zum Hessischen Landtag 1991
Wahl zum Hessischen Landtag 1987
Wahl zum Hessischen Landtag 1983
Wahl zum Hessischen Landtag 1982
Wahl zum Hessischen Landtag 1978
Vorhersage für Donnerstag: Heute verbirgt sich die Sonne meist hinter dichten Wolken. Am frühen Nachmittag fällt zudem etwas Schnee. Die Temperaturen klettern bis zum Nachmittag auf Werte um -4 Grad...