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Klimaschutz
Eine Kommunale Wärmeplanung für Bad Soden
Bad Soden am Taunus als Pilotkommune
Die kommunale Wärmeplanung wurde in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen eines Pilotprojekts der Stadt gemeinsam mit der Syna GmbH erarbeitet. Inhaltlich sind die Anforderungen des Hessischen Energiegesetzes zwar durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze des Bundes abgelöst worden. „Doch da die Stadt Bad Soden am Taunus bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes bereits mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen hatte, gilt für die erste Fassung der kommunalen Wärmeplanung ein Bestandsschutz im Hinblick auf die Regelungen des Landes“, erklärt Bürgermeister Dr. Frank Blasch.
Übersicht der Wärmebedarfe
Ergebnis des Wärmeplans ist eine umfassende Übersicht über die derzeitigen Wärmebedarfe, die Potenziale erneuerbarer (Wärme-)Energiequellen und der Wärmeeinsparpotenziale im Stadtgebiet. Auch das Ziel einer klimafreundlichen Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und die dafür möglichen Handlungsstränge sind skizziert.
Energieeinsparung als größtes Potenzial der Wärmewende
Die KWP für Bad Soden am Taunus zeigt unter anderem, dass kaum regionale, erneuerbare Energiequellen zur Verfügung stehen und die Stadt auch bei vollständiger Ausschöpfung aller bestehenden Potenziale für die Erreichung der Klimaneutralität in besonderem Maße von äußeren Entwicklungen und externen Ressourcen abhängig sein wird. Das größte Potenzial für die Wärmewende der Stadt Bad Soden am Taunus ist daher auch die Energieeinsparung bei den rund 4.800 Gebäuden und ihren teilweise in die Jahre gekommenen Wärmeerzeugern.
Das ist für Eigentümer wichtig
Wichtig für Eigentümerinnen und Eigentümer ist, dass die vorliegende kommunale Wärmeplanung keine verbindliche Vorgabe, sondern lediglich ein strategisches Planungsinstrument ohne rechtliche Außenwirkung ist. Es ist in diesem Stadium daher nicht möglich, verbindliche Aussagen zu treffen, welche Gebäude oder Stadtteile mit welcher Energie versorgt werden können. „In Bezug auf die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes entstehen durch die kommunale Wärmeplanung daher auch keine zusätzlichen Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger“, erläutert der Bürgermeister Hausbesitzern, die einen Umsetzungszwang befürchten. „Solche Verpflichtungen würden nur durch eine explizite Ausweisung zum Beispiel von Wärmenetzgebieten in Form einer kommunalen Satzung entstehen, und das ist aktuell nicht in Planung.“
Energie sparen und Kosten senken
Die Prüfung der tatsächlichen technischen Machbarkeit sowie der Wirtschaftlichkeit einer künftigen Wärmeversorgung in den verschiedenen Stadtgebieten kann erst begonnen werden, wenn entsprechende Betreiber gefunden wurden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien können dagegen mit dem Einsparen von Energie und Energiekosten, der Wertsteigerung ihrer Immobilie und im Endeffekt auch mit dem Klimaschutz sofort beginnen.
Alle Informationen rund um die kommunale Wärmeplanung der Stadt Bad Soden am Taunus finden sich auf der Homepage unter www.bad-soden.de unter der Rubrik Klima-Kommune-Hessen.
Foto: Energieeinsparung bietet nicht nur für städtische Liegenschaften, sondern auch für Hauseigentümer ein großes Potenzial. Quelle: HMLU