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Politik

Stadtverordnete: Zisternenpflicht für Neubauten

Parlamentarier votieren für Zisternenpflicht bei Neubauten

Am vergangenen Mittwochabend haben die Bad Sodener Stadtverordneten mehrheitlich für die Novellierung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus votiert.

Zisternenpflicht für Neubauten

Die wichtigste Änderung der Satzung besteht in einer Zisternenpflicht beim Neubau eines Gebäudes. Mit ihrer Entscheidung folgen die Parlamentarier einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Dezember 2022, mit dem die Herstellung einer Retentionszisterne zur Regenrückhaltung und Kanalentlastung vorschrieben wird. Künftig soll jede Zisterne mit einer Entnahmemöglichkeit einschließlich Außenzapfstelle gebaut werden.

Bereits bislang ist der verpflichtende Einbau einer Zisterne bei Neubauten über Bebauungspläne in weiten Teilen des Stadtgebiets geregelt. Durch die Ergänzung der Abwasserbeseitigungssatzung werden nun auch die übrigen Teile des Stadtgebiets erfasst, für die entweder ein älterer oder gar kein Bebauungsplan existiert.

„Zisternen sind wichtige Pufferbehälter für die Wasserspeicherung und dienen dazu, Niederschläge oder Oberflächenwasser zu speichern. Deshalb haben wir entsprechende Vorgaben in den vergangenen Jahren in allen neu aufgestellten Bebauungsplänen bereits aufgenommen. Gerade auch im Hinblick auf die Entlastung des städtischen Kanalsystems haben Zisternen bei Starkregenereignissen eine überaus wichtige Funktion, weshalb ich die Entscheidung der Stadtverordneten begrüße“, so Bürgermeister Dr. Frank Blasch.