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Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 22.05.2019 öffentlich bekannt gemacht:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt die im Sachverhalt aufgeführte Satzung zur ersten Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus:
Satzung zur ersten Änderung der Satzung über Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder der Stadt Bad Soden am Taunus
- Stellplatzsatzung - vom 01.06.1995
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) sowie der §§ 52, 86 Abs. 1 Nr. 23 und 91 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung am 22.05.2019 folgende Satzung zur ersten Änderung der Stellplatzsatzung vom 01.06.1995 beschlossen:
§ 1
Die Anwendung des § 52 Absatz 4 Satz 1 und 2 Hessische Bauordnung (HBO) wird ausgeschlossen.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.06.2019 in Kraft.
Ausgefertigt:
Bad Soden am Taunus, 24.05.2019
Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus
Gez.
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
Bad Soden am Taunus, 27.05.2019
Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
Bereitgestellt am 31.05.2019