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Hilfe bei der Steuererklärung
Zum 31. Juli eines Jahres sind viele Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen stellt auf Wunsch eine Bescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ hilft.
Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Beträge einzutragen sind.
Die Bescheinigung für das Finanzamt kann im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de unter Services > OnlineDienste oder am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter 0800 1000 4800 angefordert werden.
Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie fortan jährlich automatisch zugesandt.
Weiterführende Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de abrufbar.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,3 Millionen Versicherte, 577.600 Rentnerinnen und Rentner sowie über 100.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 2. April 2019