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Keine Rente ohne Antrag
Empfohlen wird, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Wird der Antrag zu spät gestellt, können Rentenleistungen für zurückliegende Monate nicht nachgezahlt werden! Den Rentenantrag nehmen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, aber auch Versichertenälteste sowie die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden entgegen. Alle Ansprechpartner helfen nach vorheriger Terminvereinbarung auch gern beim Ausfüllen der Formulare.
Bei Fragen erreichen Sie die Deutsche Rentenversicherung auch unter der Service-Nummer 0800 1000 4800 oder hier im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.