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Sicher in die Zukunft: Rentenanspruch für Berufsanfänger
Das bedeutet, auch Berufseinsteiger sind geschützt, wenn sie einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Sie haben von Anfang an Anspruch auf das Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung: Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente und im Todesfall Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder.
Grundsätzlich entsteht ein Rentenanspruch zwar erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde, für Berufsanfänger kann jedoch ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente genügen.
Ein Beispiel: Kim S. aus Gießen (18) hat nach der Schule im September 2015 eine Ausbildung zur Kommunikationskauffrau begonnen. Sie verdient monatlich 580 Euro. Am 6. Mai 2016 wird sie auf dem Weg zur Arbeit
schwer verletzt. Seitdem ist sie voll erwerbsgemindert. Da Kims Erwerbsminderung durch den Arbeitsunfall verursacht wurde, reichen die bisherigen neun Monate Versicherungszeit für den Rentenanspruch bereits aus. Für die Rentenberechnung zählt neben den bisherigen Versicherungszeiten auch die sogenannte Zurechnungszeit bis zum vollendeten 62. Lebensjahr. So erhält Kim eine Monatsrente von rund 1.240 Euro.
Ausführliche Informationen bietet die Broschüre „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“, die Sie im Internet unter www.deutsche rentenversicherung-hessen.de kostenlos herunterladen können.
Frankfurt am Main, 7. August 2017