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Von der freiwilligen Krankenversicherung
in die Pflichtversicherung


Rentner, die bislang freiwillig krankenversichert sind, können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden. Die Grundlage dafür bildet eine gesetzliche Neuregelung zur Berechnung der Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner, die zum 1. August 2017 in Kraft getreten ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Für eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner muss man in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert spielt dabei keine Rolle. Zukünftig werden auf die erforderliche Vorversicherungszeit zusätzlich zu den vorhandenen Mitgliedszeiten für jedes Kind pauschal drei Jahre angerechnet. Dies gilt auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.


Für künftige Rentner prüft die Krankenkasse diese Neuregelung bei der Rentenantragstellung von selbst. Von der Gesetzesänderung profitieren kann aber auch, wer bereits eine Rente bezieht und die Vorversicherungszeit bislang nicht erfüllt hat. Betroffene Rentner müssen sich bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse melden, denn die neue Prüfung erfolgt nicht automatisch.

Ergibt die Überprüfung der Krankenkasse, dass die Vorversicherungszeit durch die Neuregelung erfüllt ist, tritt die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner dann grundsätzlich zum 1. August 2017 ein. Von der gesetzlichen Neuregelung können nicht nur freiwillig krankenversicherte Rentner profitieren, sondern insbesondere auch bislang privat krankenversicherte Rentner. Sie sollten sich entweder an ihre letzte oder irgendeine gesetzliche Krankenkasse wenden.

Auskünfte geben die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in einer der zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die ehrenamtlichen Versichertenberater. Informationen erhalten Sie darüber hinaus unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.