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WAhl

Briefwahl rechtzeitig beantragen


Am Sonntag, 04. Juni 2023, findet zeitgleich die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Stadt Bad Soden am Taunus und die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat des Main-Taunus-Kreises statt. Alle Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen schon vorab per Briefwahl abgeben.

Briefwahlunterlagen ab dem 24. April 2023 beantragen

Ab Montag, 24. April 2023, können die Briefwahlunterlagen bei der Bad Sodener Stadtverwaltung beantragt werden. Dies kann direkt hier über die Homepage (bis 01. Juni 2023, 12:00 Uhr, danach nur noch persönliche Beantragung im Bürgerbüro möglich) oder schriftlich über den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung erfolgen, die alle Bad Sodener Bürgerinnen und Bürger per Post erhalten.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch im Bürgerbüro im Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1, abgeholt werden.

Wo und wie kann ich wählen?

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 04. Juni 2023, 18:00 Uhr, ausgefüllt im Wahlamt der Stadt Bad Soden am Taunus, Rathaus, Königsteiner Straße 73, eingegangen sein.

Alternativ können die Wählerinnen und Wähler jederzeit ab dem 24. April 2023 auch schon vorab zu den üblichen Öffnungszeiten montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr ihre Stimmen direkt im Bürgerbüro im Paulinenschlößchen abgeben.  

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Voraussichtlich bis zum 05. Mai 2023 werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten per Post zugestellt sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahltag auch mit dem Personalausweis im entsprechenden Wahllokal wählen gehen. Die Wahlbenachrichtigung selbst ist für die Stimmabgabe nicht notwendig.