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Bebauungsplan Nr. 27 „Kronthaler Straße“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain
Aufstellungsbeschluss


Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 30.08.2017 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Kronthaler Straße“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den nebenstehend dargestellten Geltungsbereich (ohne Maßstab).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Kronthaler Straße“ wird im Süden begrenzt durch die bestehenden Bebauungspläne Nr. 14 „Altkönigstr., Schwalbacher, Rother Weing.“ und Nr. 61 „Drei Linden“. Westliche Grenze bilden die Bereiche „An der alten Gasse/Vor der Pforte“, welche überwiegend als Kleingärten genutzt werden, sowie der Be-bauungsplan Nr. 5a „An der Sandwiese“. Im Norden und im Osten wird der Bebauungsplan durch den Außenbereich begrenzt. Mit in den Geltungsbereich aufgenommen wurden die bebauten Grundstücke an der Straße „Weißer Rainpfad“. Dieser Straßenzug wurde 1981 durch die Aufstellung einer Ergänzungssatzung in den bebauten Innenbereich einbezogen. Vorhaben auf den in der Satzung benannten Flurstücken wurden nach § 34 BauGB beurteilt. Mit der Einbeziehung in den Geltungsbereich sollen die oben genannten Ziele ebenso um-gesetzt werden. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: 

Flur 19: 

1818, 1870/1, 1870/8, 1870/9, 1870/10, 1870/11, 1870/12, 1873/10, Teilstück aus 1873/11, 1873/15, 1874/3, 1874/6, 1874/7, 1874/8, 1874/14, 1875/1, 1875/3, 191943/1, 1942/2, 1942/3, 1943/2, 1944/7, 1945/2, 1947/3, 1949/3, 1952/3, Teilstück aus 1955/4, 1955/5 1956/2, 1959/11, 1959/12, 1961/7, 1966/8, 1969/6, 1970/3, 1974/3, 1975/2, 1976/2, Teilstück aus 1982/4, 2016/3, 2017/1, 2019, 2382/7, 2382/8, 2382/9, 2390/8, 2390/14, 2391/8, 2392/18, 2392/20, 2392/21, 2393/7, 2395/7, 4300/3, Teilstück aus 4302/1, Teilstück aus 4315/3.

Flur 25: 

2310/3, Teilstück aus 2313/1, 2314/1, 2316/1, 2318, 2319, 2320, 2324/1, 2327/3, 2327/4, 2328, 2329, 2330, 2340/5, 2341/10, 2343/10, 2343/11, 2348/2, 2350/3, 2354/2, 2356/7, 2360/8, 2368/1, 2368/2, 2370/1, 2371/5, 2371/6, 2371/8, 2371/11, 2371/12, 2375/8, 2375/11, 2375/12, 2375/13, 2375/14, 2375/15, 2376/2, 2376/3, 2377/7, 2377/8, 2377/9. 

Flur 26: 

2431/1, 2432/2, 2432/3, 2433/2, 2433/3, 2434/3, 2434/4, 2434/5, 2434/8, 2434/12, Teilstück aus 4318/6, 4318/7, Teilstück aus 4318/2, Teilstück aus 4318/8, Teilstück aus 4318/10, 4319/2. 

Flur 45: 

28/1, 29/3, 29/4, 36, 37, 38/2, 38/3, 38/4, 38/5, 39, 40/1, 40/2, 41, 42/1, 42/2, 43, Teilstück aus 180/27.

Begründung

Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, den vorhandenen Charakter mit überwiegend Einfamilienhäusern bzw. Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten als Gebiet mit offener Baustruktur zu erhalten sowie die Definition einer klaren Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich.


Bad Soden am Taunus, 01.09.2017


Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus



Norbert Altenkamp
Bürgermeister

bekannt gemacht am 15.09.2017