Bebauungsplan Nr. 74 „Kronberger Straße/Ecke Am Eichwald“ der Stadt Bad Soden am Taunus
Zustimmung zu den Abwägungen der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplanentwurf und erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 08.11.2017 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 74 „Kronberger Straße/Ecke Am Eichwald“ der Stadt Bad Soden am Taunus:

1. die Zustimmung zu den Abwägungen der Anregungen aus der Beteiligung gemäß den §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB),
2. den Bebauungsplanentwurf und 
3. die erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) Baugesetzbuch (BauGB).

BP Nr. 74 Geltungsbereich.jpg

Der Bebauungsplan Nr. 74 „Kronberger Straße/Ecke Am Eichwald“ ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. 

Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. 

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 (2) oder § 4 (2) geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung nach § 4 a (3) BauGB können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Ergänzungen und Anpassungen in den textlichen Festsetzungen und der Begründung sind gegenüber der vorherigen Beteiligung blau markiert.

Es besteht die Möglichkeit, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 74 „Kronberger Straße/Ecke Am Eichwald“ inklusive der textlichen Festsetzungen und Begründung in der Zeit von

Montag, 27.11.2017
bis einschließlich Mittwoch, 27.12.2017

während der allgemeinen Dienststunden von 

    montags bis donnerstags    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie
    freitags von                          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Abteilung Stadtentwicklung und Bauberatung der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 2. Stock, einzusehen.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden. Erläuterungen zum Bebauungsplanvorentwurf sind während der allgemeinen Dienststunden oder nach telefonischer Absprache möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich ist unmaßstäblich dargestellt. 


Bad Soden am Taunus, 10.11.2017

Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus



Karl Thumser
Erster Stadtrat

Bereitgestellt am 17.11.2017

Foto: Geltungsbereich (ohne Maßstab)