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Bebauungsplan Nr. 19a/b „Innenstadt“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden
Teilung des Geltungsbereiches und Klarstellung der Bezeichnungen


Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 04.10.2017 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 19 a/b der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden, die Teilung des Geltungsbereiches und die Klarstellung der Bezeichnungen in die Nr. 19 A „Clausstraße“ und 19 B „Ecke Königsteiner Straße und Alleestraße“ für die in den Anlagen dargestellten Geltungsbereiche.

Geltungsbereich Nr. 19 A


Der Bebauungsplan Nr. 19 A „Clausstraße“ wird begrenzt durch „Zum Quellenpark“ im Osten, nördlich durch die „Adlerstraße“, westlich durch die „Königsteiner Straße“ sowie südlich durch den „Wiesenweg“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 19 A „Clausstraße“ umfasst folgende Flurstücke: 

Flur 25:

410/3, 410/4, Teilstück aus 410/5, 412, 413, 414/4, 414/5, 414/6, 415/5, Teilstück aus 415/6, 415/7, 416/1, 418/1.

Flur 29:

1/1, 1/2, 3/3, 3/4, 3/5, 3/7, 6/1, 6/2, 10/1, 11/2, 11/3, 11/4, 13/3, 14/1, 18/1, 23/1, 24/1, 25/1, 26/2, 26/3, 26/4, 28/3, 28/4, 29/1, 33/1, 33/2, 33/3, 34/2, 34/3, 75/8, 79/4, 81/9, 95/27, 100/31, 101/32, 121/48, 162/1, 170/19, 171/22.

Flur 33:

47/1, 51/1, 52/1, 57/1, 59/1, 63/2, 66/2, 66/3, 66/4, 66/5, Teilstück aus 69/5, 126/38, 131/44, 132/46, 136/50, 144/60, 145/61, 146/62, 152/71, 155/37, 200/65, 209/41, 210/42, 211/50. 

Geltungsbereich Nr. 19 B

Der Bebauungsplan Nr. 19B „Ecke Königsteiner Straße und Alleestraße“ wird begrenzt durch die „Alleestraße“ im Süden, die „Brunnenstraße“ im Westen, den „Wiesenweg“ im Norden und die „Königsteiner  Straße“ im Osten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 19 B „Ecke Königsteiner Straße und Alleestraße“ umfasst folgende Flurstücke:

Flur 28:

Teilstück aus 70/2. 

Flur 29:

39/1, 39/5, 39/11, 41/1, 41/2, 42/1, 43/2, 44/1, 44/2, 45/1, 45/3, 46/3, 49/1, 115/42, 163/38, 164/39, 165/38, 179/41.

Begründung

Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Der nördliche Bereich (Bebauungsplan Nr. 19 A) ist geprägt durch eine historische Baustruktur, welche bereits vor der Gründerzeit entstanden war. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 19 A „Clausstraße“ ist die planungsrechtliche Erfassung und Bewahrung des historischen Ortskernes. Des Weiteren soll der Block-Innenbereich zwischen „Clausstraße“ und „Zum Quellenpark“ eher behutsam nachverdichtet werden können. Insbesondere für die Straßenrandbebauung soll das Maß der historischen Bebauung (II Geschosse plus Satteldach) als Vorbild genommen werden.

Der südliche Bereich (Bebauungsplan Nr. 19 B) ist geprägt durch den Europäischen Hof und den in weiten Teilen denkmalgeschützten Gebäuden entlang der Alleestraße und Königsteiner Straße. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 19 B „Ecke Königsteiner Straße und Alleestraße“ ist es, die Bebauung entlang der zuvor genannten Straßen als Maßstab für eine künftige Entwicklung heranzuziehen.

Bad Soden am Taunus, 19.10.2017


Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus



Karl Thumser
Erster Stadtrat

Bereitgestellt am 27.10.2017