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Die Deutsche Rentenversicherung Hessen informiert: Leistungsanspruch auf Waisenrenten wird erweitert
Einkommensanrechnung entfällt
Durch das neue Gesetz entfällt die Einkommensanrechnung auf Renten an volljährige Waisen. Damit werden Waisenrenten künftig unabhängig von den Einkommensverhältnissen in voller Höhe ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen wird alle durch die Anrechnung von Einkommen gekürzten Waisenrenten neu berechnen und ab 1. Juli 2015 in voller Höhe auszahlen. Ein Antrag der Waise ist hierfür nicht erforderlich.
Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert
Darüber hinaus wird der Kreis volljähriger Waisen, der Anspruch auf eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ausgeweitet. Neben dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie dem Bundesfreiwilligendienst werden nun weitere nationale und internationale Freiwilligendienste zu einem Anspruch auf Waisenrente führen. Damit er folgt eine Angleichung an das Kindergeldrecht. Waisen, die durch die gesetzliche Änderung erstmals einen Anspruch auf eine Waisenrente erwerben, müssen die Waisenrente beantragen.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund zwei Millionen Versicherte und zahlt über 737.000 Renten aus. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 8. Juni 2015