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Bürgermeister- und Landratswahl am Sonntag, 04. Juni 2023
Wahlberechtigung
Zur Bürgermeister- und Landratswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag…
- Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist. Als Deutscher wahlberechtigt ist auch, wer neben der deutschen außerdem eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt.
- das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wahlberechtigt sind demnach alle Personen, die am 04.06.2005 oder früher geboren sind
- seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat (Stichtag: 23.04.2023)
- Unionsbürger (siehe untenstehende Liste) ist. Sie sind unter den gleichen Bedingungen wie unter Punkt 1 a und b zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt.
Liste der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
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Keine Unionsbürger sind dänische Staatsangehörige der Faröer-Inseln und Grönland.
Beantragung Briefwahl
Die Beantragung der Briefwahl ist im Zeitraum vom 24.04.2023, 07:00 Uhr bis spätestens 02.06.2023, 13:00 Uhr über das Bürgerbüro möglich. Ab dem 02.06.2023, 13:00 Uhr können nur noch bis zum 04.06.2023, 15:00 Uhr mit Begründung Notfall-Briefwahlunterlagen direkt über das Wahlamt beantragt werden (Abteilung 10, Herr Torsten Kiesewetter, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, Tel.: +49 6196 208-130, E-Mail: info@bad-soden.de).
Wo und wie kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?
Sie haben entweder die Möglichkeit, direkt auf unserer Homepage über das Onlineverfahren OLIWA (www.wahlschein.de/6436001) oder über das hinterlegte Formular die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
1. Ich bin wahlberechtigt und habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten, möchte aber die Unterlagen zur Briefwahl beantragen. Was kann ich tun?
Wenn Sie nach den o.g. Kriterien wahlberechtigt sind und keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, haben Sie entweder die Möglichkeit, direkt auf unsere Homepage über das Onlineverfahren OLIWA (Link hinzufügen) oder über das hinterlegte Formular (Link hinzufügen) die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie in folgende Briefkästen der Verwaltung einwerfen:
- Verwaltungsstelle Rathaus, Königsteiner Straße 73
- Verwaltungsstelle Bürgerhaus Neuenhain, Hauptstraße 45
- Verwaltungsstelle Bürgerbüro im Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1
2. Ich halte mich zurzeit nicht an meiner Hauptwohnanschrift auf. Kann ich mir die Briefwahlunterlagen auch an eine abweichende Anschrift schicken lassen?
Ja, auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie im Vordruck die Möglichkeit, eine abweichende Anschrift einzutragen. Sie können jedoch auch direkt auf unsere Homepage über das Onlineverfahren OLIWA (www.wahlschein.de/6436001) die Briefwahlunterlagen beantragen und sich diese an eine abweichende Anschrift übersenden lassen. Tipp: Setzen Sie das Kreuzchen doch direkt auch für eine eventuelle Stichwahl, dann erhalten Sie in diesem Fall automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.
3. Ich habe die Briefwahlunterlagen mit meinen Stimmen gekennzeichnet. Wie kommt der Wahlbrief wieder zurück zur Verwaltung?
Die roten Wahlbriefe sind für eine Rücksendung über die Deutsche Post AG innerhalb Deutschlands von einem anfallenden Porto befreit. Sie können den Wahlbrief entweder in jeden gelben Briefkasten der Deutschen Post AG oder in einen der folgenden Briefkästen der Verwaltung einwerfen:
- Verwaltungsstelle Rathaus, Königsteiner Straße 73
- Verwaltungsstelle Bürgerhaus Neuenhain, Hauptstraße 45
- Verwaltungsstelle Bürgerbüro im Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1
Hinweis: Bitte beachten Sie bei einer Rücksendung über die Deutsche Post AG eventuelle Postlaufzeiten!
4. Ich habe die Briefwahlunterlagen bereits beantragt, jedoch keine erhalten. Wie verhalte ich mich jetzt?
Wenn Sie entweder einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt haben, die Unterlagen aber auf dem Postweg verloren gegangen sind, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bürgerbüro über die Rufnummer +49 6196 208-800 oder per E-Mail buergerbuero@stadt-bad-soden.de in Verbindung. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen werden sich um Ihr Anliegen kümmern.
5. Ich bin aus einer anderen Stadt des Main-Taunus-Kreises nach dem Stichtag 23.04.2023 zugezogen. Bin ich in Bad Soden am Taunus wahlberechtigt?
Wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde des Main-Taunus-Kreises nach dem 23.04.2023 zugezogen sind, wurden Sie für die Landratswahl in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Bürgermeisterwahl sind Sie nicht wahlberechtigt, bei einem Ortswechsel innerhalb des Kreises für die Landratswahl jedoch schon. Sie haben bis einschließlich 15.05.2023 die Möglichkeit, sich in das hiesige Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Briefwahl bei Ihrem vorherigen Wohnsitz online zu beantragen und sich an eine abweichende Anschrift (neuer Wohnsitz) übersenden zu lassen.
6. Ich bin aus einer anderen Stadt außerhalb des Main-Taunus-Kreises nach dem Stichtag 23.04.2023 zugezogen. Bin ich in Bad Soden am Taunus wahlberechtigt?
Wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde außerhalb des Main-Taunus-Kreises nach dem 23.04.2023 zugezogen sind, sind Sie für die anstehende Bürgermeister- sowie Landratswahl am 04.06.2023 leider nicht wahlberechtigt. Ein gestellter Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Briefwahl) wird in diesen Fällen abgelehnt. Sollte es bei einer der beiden Wahlen zu einer Stichwahl kommen und Sie bis spätestens 07.05.2023 zugezogen sind, erhalten Sie automatisch einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt.
7. Ich habe die Briefwahlunterlagen postalisch erhalten. Was muss ich beachten?
Beigefügt zu Ihren Briefwahlunterlagen haben Sie ein Beiblatt mit einer Anleitung erhalten, welche Unterlagen in welchen Stimmumschlag eingelegt werden müssen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie den dazugehörigen Wahlschein eigenhändig unterschreiben, andernfalls kann Ihre Stimmabgabe nicht als gültig gewertet werden.
Für weitere Fragen oder Anregungen erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen des Bürgerbüros unter der Rufnummer +49 6196 208-800 oder per E-Mail buergerbuero@stadt-bad-soden.de. Bitte teilen Sie uns im Falle einer E-Mail eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie zwecks Klärung erreichen können.