Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

Wenn Sie beabsichtigen, sich einbürgern zu lassen, stehen Ihnen bei der Stadt Bad Soden am Taunus kompetente Kollegen mit langjähriger Erfahrung im Staatsangehörigkeitsrecht zur Seite, die Sie vom Informationsgespräch bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit begleiten.

Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, sind verschiedene gesetzliche Grundlagen zu beachten, welche überwiegend im Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) verankert sind.

Eine Voraussetzung ist die Erfüllung der Aufenthaltszeit, so ist es in der Regel möglich nach 8 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Zudem sind hierfür Nachweise der Deutschkenntnisse, mindestens Niveau B1, sowie über die staatsbürgerlichen Kenntnisse (z.B. Deutscher Schul- oder Hochschulabschluss oder bestandener Einbürgerungstest, Test „Leben in Deutschland“  etc.) zu erbringen.

Es gibt auch die Möglichkeit den Antrag auf Einbürgerung mit verkürzter Aufenthaltszeit zu stellen, hierzu müssen allerdings mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 7 Jahre Aufenthalt in der BRD, mit einem Nachweis der Absolvierung eines Integrationskurses.
  • 6 Jahre Aufenthalt in der BRD, Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2, keine Straftaten im In- und Ausland, kein Bezug von Sozialleistungen.
  • 3 Jahre Aufenthalt in der BRD,  wenn Sie mit einem deutschen Staatsbürger/einer deutschen Staatsbürgerin bereits seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind.

Bei einem Informationsgespräch werden unsere Einbürgerungsspezialisten individuell auf Ihre Person eingehen und mit Ihnen die Voraussetzungen und notwendigen Nachweise besprechen. Sie erhalten alle Informationen schriftlich (z.B. auch bezüglich mit einzubürgernden Kindern, zur Antragstellung nach Vollendung des 65. Lebensjahres, dem Verlust oder der Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit, der Kosten für die Einbürgerung usw.)

Wie lange dauert der Einbürgerungsprozess von der Antragsabgabe bis zur Urkundenaushändigung?

Die Bearbeitungszeit hängt von vielen Faktoren ab, weswegen die Frage so einfach nicht beantwortet werden kann. Es hängt z.B. davon ab, ob der Entscheidungsbehörde (für Bad Soden am Taunus ist dies das zuständige Regierungspräsidium in Darmstadt) alle notwendigen Unterlagen vorliegen, ob Ihre Herkunft/Identität vollständig nachgewiesen ist, ob Sie für Ihre bisherige Staatsangehörigkeit zuerst die Entlassung beantragen müssen und einiges mehr.

Bitte bringen Sie daher für den Einbürgerungsprozess ausreichend Geduld und Respekt mit und kommen Sie den Aufforderungen des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Mitwirkung zeitnah nach. Wir können die notwendigen Prozesse für Sie leider nicht beschleunigen.

Was benötige ich bei meinem Informationsgespräch?

Benötigt wird für das Informationsgespräch ein gültiger Nationalpass oder Reiseausweis und ein gültiger Aufenthaltstitel.

Welche Unterlagen und Dokumente sind erforderlich um den Antrag zu stellen?

Wir nehmen nur vollständige Einbürgerungsanträge entgegen, dies bedeutet:

Einbürgerungsantrag

Der Einbürgerungsantrag wird Ihnen inkl. der dazugehörigen Informations- und Formularvordrucke beim Informationsgespräch ausgehändigt, diese Unterlagen müssen bereits vollständig ausgefüllt, jedoch noch nicht unterschrieben zur Antragstellung mitgebracht werden.

Passfoto

Ein biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate

Nationalpass oder Reiseausweis

Einen gültigen Nationalpass oder Reiseausweis

Aufenthaltstitel oder für EU-Bürger die Freizügigkeitsbescheinigung nach §5

Einen gültigen Aufenthaltstitel, eine Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus. Für EU- Bürger reicht die Freizügigkeitsbescheinigung, sofern diese vorhanden ist.

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil (sofern Sie verheiratet oder geschieden sind)

Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, ist eine internationale Geburtsurkunde oder eine Originalurkunde mit Beglaubigter Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers/einer vereidigten Dolmetscherin vorzulegen. Wenn sie über keine deutsche Heiratsurkunde oder ein deutsches Scheidungsurteil verfügen, ist wie bei der Geburtsurkunde, eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers/einer vereidigten Dolmetscherin erforderlich. Sofern Sie ledig oder verwitwet sind, benötigen Sie hierüber keinen Nachweis.

Nachweis der Deutschkenntnisse

Sie können Ihre Deutschkenntnisse entweder durch den Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule, Berufsschule / Berufsausbildung, Studium) nachweisen oder mit einem Deutschzertifikat (mindestens Niveau B1.) Ein DSH-Zertifikat kann ebenfalls als Nachweis der Deutschkenntnisse ausreichen.

Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse

Auch hier können Sie durch einen Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsausbildung oder eines entsprechenden Studiums (hierbei gibt es Vorgaben um welche Studienfächer es sich handeln muss) den Nachweis erbringen oder Sie belegen Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse in Form eines Einbürgerungstest oder des Test „Leben in Deutschland“.

Nachweise zur Prüfung über den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Eine Meldebescheinigung alleine ist hierfür nicht ausreichend, da eine Anmeldung gemäß den einschlägigen melderechtlichen Bestimmungen im Bundesmeldegesetz (BMG) lediglich voraussetzt, dass eine Wohnung bezogen wird, unabhängig von der Dauer des tatsächlichen Aufenthaltes. Selbst ein z.B. einmonatiger Aufenthalt in der Wohnung bei elfmonatigen Auslandsaufenthalt entspräche somit den melderechtlichen Vorgaben aber nicht den Einbürgerungsvorgaben zur erforderlichen Aufenthaltszeit in der BRD.

Folgend hierzu  ein paar Beispiele mit welchen Unterlagen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland belegen können:

  • Ex- bzw. Immatrikulationsbescheinigung
  • Rentenversicherungsverlauf
  • SGB-Bescheid (eher ergänzend)
  • Arbeitgeberbescheinigung / Lohnabrechnung
  • Aus- und Weiterbildungsnachweise
  • Steuerbescheid (nur ergänzend)
  • Schulzeugnisse
  • Schulbescheinigung
  • Kontoauszüge (über Zahlungen mittels Karte in Deutschland)
  • Bescheinigung über Arztbesuche (Bestätigung der Krankenkasse)
  • Kindergartenbesuch (eher ergänzend)
  • Bestätigung über aktive Vereinstätigkeit / ehrenamtliche Tätigkeit

 und in Ausnahmen

  • Bestätigung des Ehepartners (der seinen gewöhnlichen Aufenthalt belegen kann) mit Hinweis auf §42 StAG.

Einkommensnachweise

  • Bei nichtselbständiger Tätigkeit: Aktuelle Verdienstbescheinigung (letzter Monat)
  • Bei selbständiger Tätigkeit: Immer letzter Einkommenssteuerbescheid und Bescheinigung des Steuerberaters über die Einnahmen der letzten 6 Monate oder Gewinn- und Verlustrechnung/Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 6 Monate und Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung und über eine Alterssicherung: Rentenversicherung, Lebensversicherung
  • Bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialbesetzbuch II, III oder XII ist der Bescheid der zuständigen Behörde vorzulegen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I ist immer der 1. Bescheid erforderlich.
  • Ebenso ist bei Bezug von Arbeitslosengeld II eine ausführliche Begründung vorzulegen, warum Sie aus subjektiver Sicht auf den Bezug der Leistungen angewiesen sind.

Kosten

  • Die Gebühr für die Einbürgerung einer erwachsenen oder minderjährigen Person beträgt 255,00 €.
  • Werden Kinder bei der Antragstellung der Eltern oder eines Elternteils mit eingebürgert beträgt die Gebühr pro Kind 51,00 €.

Hinweis

Abschließend weisen wir Sie darauf hin, dass die alleinige Entscheidung über Ihre Einbürgerung beim, für Bad Soden am Taunus zuständigen, Regierungspräsidium in Darmstadt liegt und wir weder auf deren Entscheidung noch auf die Bearbeitungsdauer Einfluss nehmen können. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung, stellen die Unterlagen zur Weiterleitung ans Regierungspräsidium mit Ihnen zusammen und stehen Ihnen gerne beratend auf Ihrem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit zu Seite.

Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen rund um das Thema zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Einbürgerungsteam der Stadt Bad Soden am Taunus

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