SCHMUTZWASSERGEBÜHREN

Wasserhahn

Nach § 31 Abs. 3 und 6 Abwasserbeseitigungssatzung werden nachweislich für nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführte Frischwassermengen keine Schmutzwassergebühren erhoben.

Bei der Herstellung einer Außenzapfstelle für die Bewässerung Ihres Gartens wählen Sie einen Installateurbetrieb aus unserem Installateur-Verzeichnis, welches Ihnen vor der Außenzapfstelle im Haus einen Unterzähler (muss immer geeicht sein) setzt.

Dieser Wasseranschluss darf ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt werden. Nach erfolgreicher Installation melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 06196/ 29550 bei unserem Wasserwerk, damit ein Mitarbeiter unseres Wasserwerks einen Termin mit Ihnen vereinbaren kann, um den Wasserzähler zu verplomben und zu registrieren.

Ab diesem Zeitpunkt werden Sie von den Schmutzwassergebühren für das Frischwasser, welches über den Gartenwasserzähler läuft, befreit. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Zählerstand möglichst vom 31.12. eines jeden Jahres bitte schriftlich an unsere Finanzabteilung im Rathaus übersendet wird. Ansonsten werden für das Ablesen des Nebenwasserzählers durch die Stadtwerke € 21,00 an Verwaltungsgebühren erhoben.