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Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)
Die einfache Meldebescheinigung dient zur Bestätigung entweder eines aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes gegenüber Behörden und Dritten (z.B. KFZ-Zulassungsstelle, Banken, Mobilfunkanbietern usw.)
Die erweiterte Meldebescheinigung ist zudem eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z. B. Standesamt, Konsulat usw.) benötigt wird. Der Unterschied zur einfachen Meldebescheinigung besteht darin, dass die erweiterte Bescheinigung zusätzlich zu den Daten der/des Wohnsitze/s bspw. den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Daten der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder enthalten kann.
Ausgestellt wird eine Meldebescheinigung von der Meldebehörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz gemeldet haben. Bei der Stadt Bad Soden am Taunus befindet sich die Meldebehörde im Bürgerbüro.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
Gebühren
10,00 Euro
Ausnahme: Zur Vorlage bei Sozialbehörden bei Leistungsbezug, dies ist ggf. schriftlich nachzuweisen.
Zahlungsart
Die Gebühren können in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
· § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Hinweise
Sie sollten genau angeben können für welchen Zweck Sie die Meldebescheinigung benötigen bzw. wo sie vorgelegt werden soll, da sich daraus ergibt, ob eine einfache oder erweiterte Bescheinigung ausgestellt werden muss.
Kontakt
Name | Telefon | |
Bürgerbüro | +49 6196 208-800 |