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Personalausweis
Der Personalausweis kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.
Den Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Personalausweis grundsätzlich bei der Ausweisbehörde an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen bei der Ausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.
Bei der Stadt Bad Soden am Taunus finden Sie die Ausweisbehörde im Bürgerbüro.
Unterlagen
Für die Beantragung des Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto (nicht älter als sechs Monate) im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen = ein sogenanntes biometrisches Lichtbild,
- Ihren bisherigen Personalausweis, sofern vorhanden,
- ggf. Ihre Geburtsurkunde (z.B. bei Verlust der bisherigen Pass- und Ausweisdokumente oder bei Erstausstellung eines Ausweises für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- bei der Antragstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres: Ausweis oder Reisepass des anwesenden Sorgeberechtigten, sowie die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten oder den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bzw. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bei Alleinerziehenden,
- auch Minderjährige, für die ein Personalausweis beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
- bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde,
- bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. Nationalpass).
Bei einer Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt/Gemeinde bzw. Zuzug aus dem Ausland kann es ggf. erforderlich sein, weitere Unterlagen mitzubringen. Im Zweifel informieren Sie sich bitte vorab im Bürgerbüro.
Gebühren
- bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro.
- bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 Euro.
- bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 Euro.
Gültigkeit
- bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.
- bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.
- bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises je nach Verwendungszweck befristet, max. aber 3 Monate
Zahlungsart
Die Gebühren können in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Hinweise
- Sie müssen bei der Beantragung des Personalausweises persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann.
- Ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht, ab dem 6. Lebensjahr darf eine Unterschrift geleistet werden.
- Bei der Antragstellung für einen vorläufigen Personalausweis ist glaubhaft zu machen, dass und für welchen Zweck sofort ein Ausweis benötigt wird. Beim vorläufigen Ausweis handelt es sich nur um ein Ersatzdokument, welches in der Gültigkeitsdauer auf den Zeitraum beschränkt werden muss, der für das Erreichen des Verwendungszweckes ausreichend ist. Zudem sollten Sie sich zuvor versichern, dass für den Zweck zu dem Sie schnellstmöglich ein aktuelles Ausweisdokument benötigen das vorläufige Dokument auch akzeptiert wird.
Links und Downloads
Einverständniserklärung für die Ausstellung bei Minderjährigen
Kontakt
Name | Telefon | |
Bürgerbüro | +49 6196 208-800 |