Bebauungsplan Nr. 76 „Burgberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus
Aufstellungsbeschluss und Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)


BP Nr. 76 Burgberg Geltungsbereich.jpg

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 01.06.2016 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Burgberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13 a BauGB für den nebenstehend dargestellten Geltungsbereich.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76 „Burgberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus dient gemäß § 13 a BauGB der Innenentwicklung. Hierbei soll von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden und die Beteiligungsschritte gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Burgberg“ beinhaltet die Flurstücke 226/3, 226/4, 303/221, 427, 428, 429, 430/2, 431, 432, 433 in der Flur 2 und die Flurstücke 11/5, 16/1 in der Flur 32. 

Begründung:

Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Ziel des Bebauungsplanes ist es eine zukünftige Bebaubarkeit an den bestehenden Strukturen der Schillerstraße und der Waldstraße zu orientieren. Das Maß der baulichen Nutzung kann hierbei auf ein dem Wohnen verträgliches Maß reduziert werden, da der bestehende Bebauungsplan Nr. 48 eine relativ massive Bebauung für „Klinik und Kureinrichtungen“ vorsieht. Das Medico-Palais soll weiterhin „für die Wiederherstellung der Gesundheit“ nutzbar sein und erweitert werden können. Durch die Option der Festsetzung eines Mischgebietes, kann zudem ein erweitertes Nutzungsspektrum geschaffen werden. Der denkmalgeschützte Grünbereich zwischen der Parkstraße und dem Burgbergturm soll als solcher erhalten bleiben.

(Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ohne Maßstab)


Bad Soden am Taunus, 06.06.2016

Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus


Norbert Altenkamp
Bürgermeister

bereitgestellt am 10.06.2016