Bebauungsplan Nr. 19 A „Clausstraße“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden

Erweiterung des Geltungsbereiches

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 30.01.2019 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 19 A „Clausstraße“, die in der Anlage dargestellte Erweiterung des Geltungsbereiches.

Anlage zum Beschluss vom 30.01.2019:

Geltungsbereich (ohne Maßstab):

Der Bebauungsplan Nr. 19 A „Clausstraße“ wird im Süden durch die Brunnenstraße und den Wiesenweg, im Osten durch die Königsteiner Straße, im Norden durch die Adlerstraße und den Bereich um die Straße „Am Kleinen Hetzel“ sowie im Westen durch Teile der Straße „Zum Quellenpark“ und rückwärtige Grundstücksteile in Richtung „Kleiner Hetzel“ begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 A „Clausstraße“ umfasst folgende Flurstücke:

Flur 25:

399/0, 400/0, 401/2, 401/3, 401/4, 406/2, 406/3, 406/4, 408/2, 409/2, 410/1, 410/3, 410/4, Teilstück aus 410/5, 411/2, 412, 413, 414/4, 414/5, 414/6, 415/5, Teilstück aus 415/6, 415/7, 416/1, 418/1.

Flur 29:

1/1, 1/2, 3/3, 3/4, 3/5, 3/7, 6/1, 6/2, 10/1, 11/2, 11/3, 11/4, 13/3, 14/1, 18/1, 23/1, 24/1, 25/1, 26/2, 26/3, 26/4, 28/3, 28/4, 29/1, 33/1, 33/2, 33/3, 34/2, 34/3, 75/8, 79/4, 81/9, 95/27, 100/31, 101/32, 121/48, 162/1, 170/19, 171/22.

Flur 33:

13/6, 23/21, 26/4, 47/1, 51/1, 52/1, 57/1, 59/1, 63/2, 66/2, 66/3, 66/4, 66/5, Teilstück aus 69/5, 70/18, 126/38, 131/44, 132/46, 136/50, 144/60, 145/61, 146/62, 152/71, 155/37, 200/65, 209/41, 210/42, 211/50.

Begründung:

Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 19 A „Clausstraße“ um die Straße „Am Kleinen Hetzel“ ist dadurch begründet, dass dieser Bereich sowohl räumlich als auch städtebaulich dem historischen Ortskern um die Clausstraße und die Straße „Zum Quellenpark“ zugeordnet ist. Weiterhin rückt die Erweiterung direkt an die angrenzenden Bebauungspläne Nr. 71 A „Kleiner Hetzel“ und Nr. 59 „Königsteiner, Oranienstraße und kleiner Hetzel“ heran und kann somit auch langfristig flächendeckend eine planungsrechtliche Ordnung der Kernstadt gewährleisten. Die Ziele, die mit der Teilung des Geltungsbereiches und der Klarstellung der Bezeichnungen deutlicher formuliert wurden, sollen auch für die Erweiterung gelten. Diese lauten wie folgt:

„Der nördliche Bereich (Bebauungsplan Nr. 19 A) ist geprägt durch eine historische Baustruktur, welche bereits vor der Gründerzeit entstanden war. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 19 A „Clausstraße“ ist die planungsrechtliche Erfassung und Bewahrung des historischen Ortskernes. Des Weiteren soll der Block-Innenbereich zwischen „Clausstraße“ und „Zum Quellenpark“ eher behutsam nachverdichtet werden können. Insbesondere für die Straßenrandbebauung soll das Maß der historischen Bebauung (II Geschosse plus Satteldach) als Vorbild genommen werden.“


Bad Soden am Taunus, 14.02.2019

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

bereitgestellt am 22. 02.2019