Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76 „Burgberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden

Zustimmung zu den Abwägungen der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, Bebauungsplanentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie die erneute Beteiligung

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 06.03.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 76 „Burgberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden:

1. die Zustimmung zu den Abwägungen der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung nach den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB,

2. den Entwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung

3. die erneute Beteiligung nach § 4 a (3) BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat den Bebauungsplan Nr. 76 „Burgberg“ (Stadtteil Bad Soden) in ihrer Sitzung am 06.03.2024 im Entwurf zur erneuten Beteiligung gemäß § 4 a (3) BauGB beschlossen.

Grundlegendes Ziel des Bebauungsplans ist es, das Maß der baulichen Nutzung für eine zukünftige Wohnbebauung zwischen der Schillerstraße und der Waldstraße auf ein verträgliches Maß, welches sich an den angrenzenden Strukturen orientiert, zu reduzieren. Zudem soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans ein erweitertes Nutzungsspektrum für das Medico-Palais geschaffen werden und der denkmalgeschützte Grünbereich von der Parkstraße bis zum Burgbergturm als solcher erhalten bleiben.

Der Bebauungsplan besteht aus der Plankarte, den textlichen Festsetzungen, bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften sowie Kennzeichnungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen.

Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ist in der nachfolgend abgebildeten Karte dargestellt.



Abb. 1: Bebauungsplan Nr. 76 „Burgberg“ ohne Maßstab

Zum Zweck der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes mit der zugehörigen Begründung sowie das durch den Bebauungsplan in Bezug genommene Merkblatt DWA-A 138 (Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) und die DIN 18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) in der Zeit von

Dienstag, den 02.04.2024 bis einschließlich Montag, den 06.05.2024

während der allgemeinen Dienststunden

montags bis donnerstags                8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie
freitags von                                        8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus, 2. Stock, einzusehen.

Einsichtnahme und Abgabe von Stellungnahmen sind nach telefonischer Terminabsprache auch außerhalb der angegebenen Dienststunden möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Stellungnahmen bezüglich umweltbezogener Belange der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
  • Wasserwirtschaftliche Belange, wie Abwasserversorgung- und -Entsorgung, Schonung der Grundwasservorkommen, Bodenbelastung sowie Schutzausweisungen.
  • Belange des Umweltschutzes und Auswirkungen auf Natur und Landschaft in Form der Umweltprüfung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz sowie Bodenschutz, klimatische Auswirkungen und Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.
  • Faunistischen Untersuchungen.
  • Artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz.
  • Geotechnischer Vorbericht.

Die Planungsunterlagen zum Bebauungsplanentwurf mit Begründung und allen umweltbezogenen Belangen werden ab dem 25.03.2024 auch auf der Homepage der Stadt Bad Soden am Taunus unter: https://www.bad-soden.de/stadt/stadtplanung-verkehr/stadtplanung/bebauungspläne/bebauungspläne-im-verfahren/  abrufbar sein.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können von jedermann während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) unter abt.61@stadt-bad-soden.de eingereicht oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Über eingehende Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden dabei geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; eine Einsicht ist in diesem Fall in der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus, 2. Stock möglich.

Bad Soden am Taunus, 15.03.2024
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Bereitgestellt am 20.04.2024