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Briefwahl ab 29. April schon digital beantragen

Briefwahlunterlagen bequem digital beantragen

Briefwahlunterlagen bequem digital beantragen

Ab Montag, 29. April 2024, können die Briefwahlunterlagen bei der Bad Sodener Stadtverwaltung beantragt werden. Dies kann bequem mit nur einigen Klicks digital über die Homepage der Stadt unter www.bad-soden.de oder schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen, die alle Bad Sodener Wahlberechtigte im Laufe der ersten Maihälfte per Post erhalten.

Es ist auch möglich, Briefwahl formlos per Brief, Fax oder E-Mail zu beantragen. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch im Bürgerbüro im Paulinenschlößchen, Kronberger Straße 1, abgeholt werden. Eine telefonische Beantragung ist rechtlich jedoch nicht zulässig.

Es wird empfohlen, den Antrag auf Briefwahl, egal ob digital oder analog, bis spätestens Mittwoch, 05. Juni 2024, zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefs bleibt. Grundsätzlich können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Danach dürfen aus rechtlichen Gründen keine Anträge auf Briefwahl mehr angenommen werden.

Wo und wie kann ich per Briefwahl wählen?

Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 09. Juni 2024, 18:00 Uhr, ausgefüllt im Wahlamt der Stadt Bad Soden am Taunus, Rathaus, Königsteiner Straße 73, eingegangen sein. Für die Wahrung der Frist reicht es aus, die roten Wahlbriefe in den Briefkasten des Rathauses, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, einzuwerfen. Dieser wird um 18:00 Uhr am Wahlsonntag nochmals geleert. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr zur Wahl zugelassen werden. Weitere Briefkästen der Stadtverwaltung (beispielsweise am Bürgerhaus Neuenhain oder am Paulinenschlößchen), werden letztmalig am Freitag vor der Wahl geleert.

Alternativ können die Wählerinnen und Wähler jederzeit ab dem 29. April 2024 auch schon vorab zu den üblichen Öffnungszeiten montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr ihre Stimmen direkt im Bürgerbüro im Paulinenschlößchen abgeben.  

Keine Wahlbenachrichtigungen erhalten?

Voraussichtlich bis zum 19. Mai 2024 werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten per Post zugestellt sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahltag auch mit dem Personalausweis im entsprechenden Wahllokal wählen gehen. Die Wahlbenachrichtigung selbst ist für die Stimmabgabe nicht notwendig.