Landesblindengeld

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    •Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
    •Eine augenfachärztliche Bescheinigung.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort  Blindenhilfe/Aufstockungsleistung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

    Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zentral für Hessen durch den

    LWV Hessen
    Regionalmanagement für blinde Menschen und schwer sehgeschädigte Menschen
    Kölnische Straße 30
    34117 Kassel

    Das Blindengeld ist eine monatlich im Voraus bewilligte Geldleistung, die es blinden bzw. sehbehinderten Menschen ermöglichen soll, trotz der visuellen Einschränkungen am täglichen Leben teilzunehmen. Diese blindheitsbedingten Mehraufwendungen sollen mit dem pauschalierten Blindengeld abgedeckt werden.

    Blindengeld wird auf Antrag bewilligt. Der Antrag besteht aus dem Formular „Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz“, dass bei der Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus angefordert oder über unsere Homepage heruntergeladen werden kann.

    Zum Nachweis der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen ist der Vordruck „Augenfachärztliche Bescheinigung“ erforderlich. Dieser ist vom behandelnden Augenarzt auszufüllen.

    Bei weiteren Fragen zum Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz (LBliGG) stehen die Sachbearbeiter beim LWV Hessen auch telefonisch unter 0561 / 1 00 40 zur Verfügung. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.lwv-hessen.de.

  • Bemerkungen

    Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus
Abteilung für Kinder, Jugend, Senioren und Soziales
Parkstraße 1
65812 Bad Soden am Taunus

Abteilungssleitung: Martin Schellhorn
Telefon: 06196 / 2 08 - 230 
Telefax: 06196 / 2 08 - 239

Martin.Schellhorn@stadt-bad-soden.de

 

Ansprechpartner:
Viktoria Stein, Telefon: 06196 / 2 08 - 231
viktoria.stein@stadt-bad-soden.de

 

Birgit Albiez, Telefon: 06196 / 2 08 - 233
birgit.albiez@stadt-bad-soden.de

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