eID-Karte

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, eingeführt.

Mindestalter: Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann die eID-Karte beantragt werden.

Die eID-Karte müssen Sie persönlich beantragen. Zuständige Behörde ist grundsätzlich die Ausweisbehörde an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen in Deutschland die Ausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

Bei der Stadt Bad Soden am Taunus finden Sie die Ausweisbehörde im Bürgerbüro.

Unterlagen

Für die Beantragung der eID-Karte benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument, bspw. Nationalpass oder nationale Identitätskarte
  • Zur sicheren Identitätsfeststellung kann unter Umständen auch die Vorlage einer Personenstandsurkunde (bspw. Geburtsurkunde) erforderlich sein.

Gebühren

  • 37,00 Euro.

Gültigkeit

  • 10 Jahre.

Zahlungsart

Die Gebühren können in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Rechtsgrundlagen

eID-Karte-Gesetzt (eIDKG)

Hinweise

Sie müssen bei der Beantragung der eID-Karte persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann.

Informationen zur neuen eID-Karte

Kontakt

Name

Telefon

E-Mail

Bürgerbüro

+49 6196 208-800

buergerbuero@stadt-bad-soden.de

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