Reisepass / vorläufiger Reisepass

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass grundsätzlich im Passamt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Passamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Der Reisepass kann also auch bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Der bisher bekannte Kinderreisepass wird ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. 

Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen.

Bei der Stadt Bad Soden am Taunus finden Sie das Passamt im Bürgerbüro.

Unterlagen

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis),
  • ein aktuelles Foto (nicht älter als sechs Monate) im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen = ein sogenanntes biometrisches Lichtbild,
  • Ihren bisherigen Reisepass, sofern vorhanden,
  • ggf. Ihre Geburtsurkunde (z.B. bei Verlust der bisherigen Pass- und Ausweisdokumente oder bei Erstausstellung eines Passes für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres),
  • bei der Antragstellung für Minderjährige: Ausweis oder Reisepass des anwesenden Sorgeberechtigten, sowie die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten oder den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bzw. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bei Alleinerziehenden,
  • Minderjährige, für die ein Reisepass beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.  
  • bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde,  
  • bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. Nationalpass), 
  • bei der Antragstellung für einen vorläufigen Reisepass muss ein Nachweis vorliegen, dass bis zu Reiseantritt nicht mehr genügend Zeit bleibt, um einen normalen Reisepasses  per Expressverfahren zu beantragen (siehe Lieferzeiten und Gebühren.) Zudem sollten Sie sich zuvor versichern, dass Ihr Reiseland ein vorläufiges Dokument akzeptiert. 
  • bei Personen, die bspw. aus beruflichen Gründen mehr als einen Reisepass benötigen, muss eine entsprechende Begründung in Form einer sogenannten Zweitpassbescheinigung vorliegen. 

Bei einer Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt/Gemeinde bzw. Zuzug aus dem Ausland kann es ggf. erforderlich sein, weitere Unterlagen mitzubringen. Im Zweifel informieren Sie sich bitte vorab im Bürgerbüro.

Gebühren

LeistungZusätzliche Kosten

Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Reisepass (internationaler Standard)

---70,00 Euro37,50 Euro

Reisepass im Express-Bestellverfahren

32,00 Euro102,00 Euro69,50 Euro

Reisepass mit 48 Seiten

22,00 Euro92,00 Euro59,50 Euro

Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

22,00 Euro plus 32,00 Euro124,00 Euro91,50 Euro

Vorläufiger Reisepass

---26,00 Euro26,00 Euro

Gültigkeit

  • bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses 1 Jahr
  • bei Ausstellung eines Zweitpasses 6 Jahre

Zahlungsart

Die Gebühren können in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Lieferzeiten

Im normalen Antragsverfahren dauert es bis zur Fertigstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei etwa vier bis sechs Wochen.

Per Expressverfahren garantiert die Bundesdruckerei eine Lieferung innerhalb von vier Werktagen nach Antragstellung (sofern der Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei eingegangen ist, sonst zählt die Lieferfrist erst ab dem darauffolgenden Tag.)

Vorläufige Reisepässe können in der Regel direkt vor Ort ausgestellt und entgegen genommen werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass nicht alle Länder diese Dokumente zur (visafreien) Einreise akzeptieren.

Rechtsgrundlagen

§ 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Passverordnung (PassV)

Hinweise

  • Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann
  • ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht, ab dem 6. Lebensjahr darf eine Unterschrift geleistet werden
  • für Kinder ab 6 Jahren ist bei Beantragung des Reisepasses die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig

Online-Statusabfrage

Hier geht's zur Statusabfrage

Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie hier sehen, wie der Status Ihrer Beantragung ist.

Einverständniserklärung für die Ausstellung (bei Minderjährigen)

Kontakt

Name

Telefon

E-Mail

Bürgerbüro

+49 6196 208-800

buergerbuero@stadt-bad-soden.de

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