KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG

Mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Energie geht auf das Heizen zurück. Bad Soden am Taunus benötigt heute für rund 4.800 Gebäude pro Jahr über 250 GWh Wärme. Dieser Bedarf wird derzeit zu ca. 80 Prozent durch Gas- und zu ca. 20 Prozent durch Ölheizungen gedeckt.

Holzpellets und ein Kaminfeuer im Hintergrund


Kommunen zu Wärmeplanung verpflichtet

Ab dem 29. November 2023 sind hessische Städte über 20.000 Einwohner gemäß § 13 des Hessischen Energiegesetzes (HEG, 29.11.2022) zu einer eigenen Wärmeplanung verpflichtet. Danach muss der Heizungsbestand erfasst, der künftige Wärmebedarf geklärt und bis zum 29. November 2026 eine Grundlage für eine Entwicklung hin zur klimafreundlichen Wärme geschaffen werden. Die Stadt Bad Soden am Taunus ist ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und arbeitet bereits seit einigen Monaten an einer kommunalen Wärmeplanung.

In Verbindung mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das künftig den Einbau von neuen Heizungen regelt, entstand in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck, dass die Kommunale Wärmeplanung die Informationsquelle über die zukünftigen Anschlussmöglichkeiten und die zur Verfügung stehenden Heizquellen darstellt. Das ist jedoch etwas, was die Kommunale Wärmeplanung weder leisten kann noch wird, denn sie ist ausschließlich ein strategisches Planungsinstrument der Kommune, ist nicht bindend und löst auch keine Verpflichtungen nach GEG aus.

Wärmeplanung als Grundlage 

In unserer Kommunalen Wärmeplanung werden wir Eignungsgebiete ausweisen, in denen die Umsetzung unterschiedlicher Wärmeversorgungsinfrastruktur möglich ist. Es wird also Gebiete geben, in denen eine netzbasierte Wärmeversorgung wahrscheinlich ist (zum Beispiel Fern-/Nahwärme) und Gebiete, in denen eine dezentrale Wärmeversorgung (zum Beispiel Wärmepumpen) wahrscheinlicher ist. Die Inhalte der Wärmeplanung sind jedoch nur die Grundlage für weitere Planungsschritte, in denen die technische und wirtschaftliche Umsetzung der Wärmeversorgung in den Eignungsgebieten geprüft und geplant wird und sich die Gebiete entsprechend der immer genauer werdenden Planung noch verändern. 

Unabhängig von der Wärmeplanung kann eine Stadt Gebiete zum Beispiel für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen ausweisen. Diese Art der Ausweisung erfolgt nicht automatisch durch die kommunale Wärmeplanung, sondern erfordert einen eigenen politischen Beschluss. Der vom GEG geforderten 65-Prozent-Anteil an erneuerbaren Energien würde, falls eine Entscheidung zur Ausweisung getroffen wird, einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisung gelten.

Ansonsten gilt gemäß den gesetzlichen Festlegungen nach GEG, das für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 die vom GEG geforderten 65-Prozent-Anteile erneuerbarer Energien bei allen Neuanlagen umgesetzt werden müssen - bei freier Wahl zwischen allen dem GEG entsprechenden Wärmeversorgungsoptionen. 

Bestandsheizungen sind hier ausgenommen und sollten tatsächlich netzbasierte Wärmeversorgungsgebiete ausgewiesen werden, entsteht kein Anschluss- und Nutzungszwang.

Welche Heizung brauche ich jetzt?

Als schnelle Antwort: Hier klicken und etwas scrollen zum „Heizungswegweiser“ – da kann man sich je nach Fall durch die Optionen durchklicken.

Ansonsten schreibt das GEG bei einer Heizungsentscheidung eine Beratung von Endverbrauchern durch eine Sachkundige Person vor. Insbesondere bei größeren Liegenschaften kann sich die geförderte Beauftragung eines Energieberaters rechnen, denn das Ziel bei jeder Heizungsmodernisierung sollte sein, diese auch als Chance für die Reduzierung des Wärmeenergiebedarfs (z.B. durch eine effizientere Warmwassererzeugung und Verminderung von Wärmeverlusten) und damit niedrigerer Verbrauchs- und Betriebskosten zu sehen und erst von den dann benötigten geringeren Energiemengen den geforderten 65%-Anteil nachhaltig zu erzeugen.