Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauszug

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte, über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

Ein Gewerbezentralregisterauszug kann zudem bspw. auch für eine Firma beantragt werden.

In ein Führungszeugnis werden allerdings nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.

Es gibt folgende Arten:

  • Für private Zwecke (Beleg-Art N):

Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.

  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):

Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde gesandt, die es bei Ihnen angefordert hat. In diesem Fall benötigen wir bei Antragstellung die Anschrift der Behörde und es muss der Verwendungszweck angegeben werden.

Beide Belegarten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn eine gesetzlichen Bestimmung dies vorsieht oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, wird Ihr Herkunftsmitgliedstaat ebenfalls um Mitteilung über Eintragungen im dortigen Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in der übermittelten Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.

Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Die Antragstellung durch eine dritte Person ist nicht möglich.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de  

Ansonsten beantragen Sie Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihre Firma gemeldet sind. Bei der Stadt Bad Soden am Taunus ist das Bürgerbüro für die Antragstellung Ihr Ansprechpartner.

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Bei Antragstellung zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):

Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Gebühren

13,00 Euro

Ausnahme: Sie benötigen das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, dies ist bei Antragstellung schriftlich nachzuweisen.

Zahlungsart

Die Gebühren können in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Lieferzeiten

Erfahrungsgemäß dauert es in der Regel bis zu 14 Tage bis zur Zustellung, allerdings haben wir keinen direkten Einfluss auf die Bearbeitungszeit, da Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge ausschließlich vom Bundesamt der Justiz in Bonn erstellt werden und lediglich die Antragstellung über uns erfolgt.

Führungszeugnisse die unter Beteiligung eines anderen Mitgliedsstaates der EU erteilt werden, haben grundsätzlich eine längere Bearbeitungsdauer.

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Hinweise

Zur Beantragung eines Führungszeugnisses ist das persönliche Erscheinen unbedingt erforderlich.

Ausnahme: Eine schriftliche Beantragung ist nur möglich, wenn die Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigt und die entsprechende Gebühr beigelegt wurde.

Kontakt 

Name

Telefon

E-Mail

Bürgerbüro

+49 6196 208-800

buergerbuero@stadt-bad-soden.de

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