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Kommunalwahl
Briefwahl ab 2. Februar 2026 möglich
Wann werden die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt?
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der 8. Kalenderwoche zugestellt. Der Versand erfolgt im Zeitraum von Montag, 16. Februar 2026, bis Sonntag, 22. Februar 2026. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten alle wichtigen Informationen zum Wahltermin, Wahlbezirk und zur Beantragung der Briefwahl.
Wo und wie kann ich wählen?
Briefwahl kann bereits ab dem 02. Februar 2026 beantragt werden. Dies geht am komfortabelsten online über die Homepage der Stadt.
Ab dem 2. Februar 2026, 8:00 Uhr, dürfen die Briefwahlunterlagen durch die Stadt Bad Soden am Taunus versandt oder persönlich übergeben werden.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen ab dem 2. Februar 2026 persönlich abholen oder sogar gleich im Bürgerbüro im Paulinenschlößchen zu den üblichen Öffnungszeiten montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr ihre Stimmen abgeben, eine Wahlkabine und Wahlurne stehen parat.
Aufgrund der Bearbeitungs- und Postlaufzeiten ist der späteste Zeitpunkt für die Online-Beantragung Dienstag, 10. März 2026, 16:00 Uhr. Danach kann nur empfohlen werden, direkt im Bürgerbüro zu wählen oder dort die Briefwahlunterlagen abzuholen.
Gesetzlich geregelt ist, dass Briefwahl bis Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr, beantragt werden kann. Eine spätere Beantragung darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr bearbeitet werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 15. März 2026, 18:00 Uhr, ausgefüllt im Wahlamt der Stadt Bad Soden am Taunus, Rathaus, Königsteiner Straße 73, Briefkasten, eingegangen sein.
Warum gibt es mehrere Umschläge mit unterschiedlichen Farben?
Mit dem Wahlschein erhalten die Wählerinnen und Wähler für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt sind, die entsprechenden Unterlagen. Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung werden ein weißer Stimmzettel sowie ein gleichfarbiger Stimmzettelumschlag ausgegeben. Für die Kreiswahl erhalten die Wahlberechtigten einen roten Stimmzettel mit einem gleichfarbigen Stimmzettelumschlag. Für die Ausländerbeiratswahl wird ein blauer Stimmzettel mit einem passenden blauen Stimmzettelumschlag bereitgestellt.
Zusätzlich enthalten die Briefwahlunterlagen einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag für alle Stimmzettelumschläge. Auf diesem sind die Anschrift für die Rücksendung sowie der jeweilige Wahlbezirk bereits aufgedruckt. Ebenfalls beigefügt ist ein Merkblatt, das den Ablauf der Briefwahl Schritt für Schritt in Wort und Bild erklärt und so eine sichere und korrekte Stimmabgabe unterstützt.
Alle Infos zu Wahl gibt es hier.
