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Verwaltung
Ordnungsamt: Digitaler Service seit Januar
Das Bürgerbüro hat – wie berichtet – schon verschiedene Dienstleistungen wie die Terminvergabe, Urkundenbestellung oder den Speed-Capture-Kiosk für den Bürger digitalisiert. Die Stadt Bad Soden am Taunus erweitert ab sofort auch seinen digitalen Service im Ordnungsamt und bietet den Bürgern eine zeitgemäße und schnelle Abwicklung von Verwarngeldverfahren an.
Während über den Online-Service der Homepage bereits viele Antragsformulare und Informationen aus dem Aufgabenbereich der Abteilung „Sicherheit, Ordnung und Prävention“ zur Verfügung stehen, sind für die Abwicklung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr jetzt ebenfalls zwei digitale Services verfügbar: der GiroCode und die Anhörung Online.
GiroCode
Wer eine schriftliche Verwarnung aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit, zum Beispiel einem Parkverstoß oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung, per Post erhält und mit dem Verwarnungsgeldangebot einverstanden ist, kann mit Hilfe des Bezahlverfahrens GiroCode den Zahlungsvorgang direkt, einfach und zeitsparend abwickeln. Der QR-Code auf dem Schreiben wird in der Banking-App auf dem Handy gescannt oder abfotografiert, so dass die Zahlungsinformationen direkt übernommen werden. So werden Eingabefehler beim Aktenzeichen oder Zahlendreher bei den Geldbeträgen vermieden.
Anhörung Online
Mit der Anhörung Online steht ein weiterer wichtiger Service zur Verfügung. Mit der Digitalkamera des Handys wird einfach der QR-Code auf der Rückseite des Schreibens gescannt oder abfotografiert. Durch die Eingabe eines individualisierten Passworts gelangen die Anwender direkt zum digitalen Anhörungsbogen, können sofort Einsicht in die Verfahrensakte nehmen, einen Blick auf etwaige Beweisfotos werfen und sich, wenn gewünscht, zu dem Vorwurf äußern. Die benutzerfreundliche Applikation führt auch nicht versierte Internetnutzer sicher und einfach durch die einzelnen Schritte. Wird der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zugegeben, kann das Verwarnungsgeld auch über diese Funktion direkt und unbürokratisch bezahlt werden.
Natürlich kann der Anhörungsbogen auch nach wie vor postalisch oder per E-Mail beim Ordnungsamt eingereicht werden.
