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mobilität
Fahrradschutzstreifen Königsteiner Straße
Gerade auf dem steilen Abschnitt bergauf hat der Radverkehr in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – nicht zuletzt durch Pedelecs. Bisher fehlte dort eine geeignete und vergleichsweise sichere Führung für Radfahrende. Häufig wurde deshalb auf den Gehweg ausgewichen. Der neue Fahrradschutzstreifen schafft nun eine klar erkennbare Fläche für Radfahrer auf der Fahrbahn und entlastet gleichzeitig den stark genutzten Gehweg.
Änderungen für Autofahrer
Für den Autoverkehr ergeben sich ebenfalls Änderungen: Die Parkplätze, die sich bergauf befanden, wurden auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt, die Anzahl der Stellplätze bleibt jedoch unverändert. Das bislang übliche „Schlangenlinienfahren“ – oft auch über die nun entfernte Mittelinie hinweg – entfällt. Die Straße kann gleichmäßiger befahren werden.
Gleichzeitig ist mehr Rücksicht erforderlich: Der Fahrradschutzstreifen darf bei Bedarf von Kraftfahrzeugen mitbenutzt werden, doch Radfahrende haben dort Vorrang. Autofahrer müssen Geschwindigkeit und Fahrweise anpassen und besondere Rücksicht nehmen, insbesondere bei Gegenverkehr. Zudem gilt: Radfahrende dürfen bergab, wo keine Schutzstreifen, aber Piktogramme auf der Fahrbahn markiert sind, nicht mehr überholt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt weiterhin 50 km/h. Tempo-30-Schilder hatten lediglich während der Markierungsarbeiten das Tempo reduziert.
„Bei Veränderungen im Straßenraum werden stets alle Belange sorgfältig gegeneinander abgewogen“, sagt Bürgermeister Dr. Frank Blasch. „Auch wenn es bei bestehenden Straßen selten eine Ideallösung gibt, stellt die neue Regelung auf der Königsteiner Straße eine spürbare Verbesserung für die Verkehrssicherheit und ein ausgewogeneres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer dar.“
Foto: Piktogramme markieren die Fahrradschutzstreifen auf der Königsteiner Straße.
