- BÜRGERSERVICES
- STADT
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Adventssuchspiel
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Musik am Quellenpark
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bewerbung als Standbetreiber
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
Neuregelung
Gesetzesänderung bei Übermittlungssperre
Zum 1. Januar 2026 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Möglichkeit einer Übermittlungssperre an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufhebt. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt das bisherige Widerspruchsrecht nach §36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) ersatzlos.
Demnach sind die Meldebehörden jetzt einmal im Jahr verpflichtet, folgende Daten von Personen, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, an die Bundeswehr zu übermitteln: Name, Vorname, aktuelle Anschrift und Geburtsdatum.
Auch bereits bestehende Übermittlungssperren sind von der Neuregelung betroffen und werden zum Stichtag 1. Januar 2026 aus dem Melderegister gelöscht.
Andere Widersprüche bleiben bestehen
Andere Widerspruchsrechte gemäß BMG – zum Beispiel gegen die Übermittlung von Daten an Religionsgesellschaften, an Parteien und Wählergruppen oder zu Ehe- und Altersjubiläen – bleiben von dieser Änderung unberührt und die dafür bereits gesetzten Übermittlungssperren haben auch weiterhin Bestand.
Das entsprechende Formular für den Widerspruch kann auf der Homepage der Stadt heruntergeladen werden.
