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Stadtleben
Gehwege freihalten: An Heckenpflege denken
Laut der Straßenreinigungssatzung sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück nicht nur zu reinigen, sondern auch freizuhalten. Dazu gehört, dass Hecken, Sträucher und Äste regelmäßig zurückgeschnitten werden, wenn sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Warum ist das wichtig?
Überhängendes Grün kann die Sicht behindern oder den Gehweg stark verengen – mitunter so sehr, dass Fußgängerinnen und Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Um solche Situationen zu vermeiden, ist es wichtig, Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden. Auch herabgefallenes Laub macht Wege rutschig und somit gefährlich. Besonders nach regenreichen Wochen oder in der Hauptwachstumszeit im Sommer lohnt sich ein kritischer Blick.
Wie wird kontrolliert?
In der Regel weist unsere Ordnungspolizei freundlich auf überhängende Pflanzen hin – oft persönlich durch ein Gespräch an der Haustür oder durch Einwurf einer kurzen Information. Eine Ordnungsstrafe wird nur dann ausgesprochen, wenn trotz Aufforderung keine Reaktion erfolgt.
Was ist konkret zu beachten?
- Äste, Hecken oder Sträucher dürfen bis zu einer Höhe von 2,5 Metern nicht in den Gehweg hineinragen.
- Eine Durchgangsbreite von mindestens 1,50 Metern sollte immer gewährleistet sein.
- Auch Verkehrszeichen oder Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden.
- Die Pflege sollte regelmäßig und vorausschauend erfolgen – idealerweise außerhalb der Brutzeit von Vögeln. Grundsätzlich gilt: In der Brut- und Nistzeit sind Form- und Pflegeschnitte möglich, sofern keine Brut- und Nistplätze gestört werden. Größere Rückschnitte gehen erst wieder danach.
Bei Fragen hilft das Ordnungsamt der Stadt Bad Soden am Taunus gerne weiter.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Foto: Hecke verschlingt Straßenschild: Nur der untere Teil des Straßenschilds ist noch zu sehen. Hier muss dringend mit der Heckenschere für Abhilfe gesorgt werden.