Ratten melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter , wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

    Abteilung Tiefbau und Heilquellen, Herr Carsten Schwank, Telefon 06196 - 208 - 358, E-Mail: Carsten.Schwank@stadt-bad-soden.de

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.



An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus

Bitte beachten - Zuständigkeiten in Leistungsbeschreibung.

Zuständige Abteilung in Bad Soden am Taunus ist nicht das Ordnungsamt, sondern die Abteilung Tiefbau und Heilquellen, Rufnummer +49 6196 208 358 (Carsten Schwank), E-Mail: carsten.schwank@stadt-bad-soden.de

Die Stadt arbeitet zusammen 

FHC Pest Management Solutions Thomas Wolf 

Tel. +49 172-8365124 

E-Mait: info@foodhygiene-consultancy.de 

Zuständige Abteilungen