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Elektroschrott und Sperrmüll
Ab dem 15. August 2018 gelten für Verbraucher, die Einrichtungsgegenstände mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen entsorgen möchten, neue Regelungen. Laut Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) müssen ab diesem Stichtag Schränke, Kommoden, Badezimmermöbel und sogar Altkleider mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen getrennt voneinander entsorgt werden. Das bedeutet in der Praxis: Bevor man einen Schrank mit Beleuchtung zum Sperrmüll stellen kann, muss die komplette Elektronik ausgebaut werden.
Elektroschrott im Wertstoffhof abgeben
In Bad Soden am Taunus können diese elektronischen Teile dann beim Wertstoffhof in der Hunsrückstraße über den Elektroschrott entsorgt werden. Ziel dieser Neuregelung des Elektro- und Elektronikgesetzes ist es, die Sammelquote für Elektroschrott zu erhöhen und für mehr Recycling zu sorgen. Verbraucher dürfen bereits seit Sommer 2016 ihre alten Elektrogeräte auch bei den Fachhändlern abgeben.
Händler müssen Geräte zurücknehmen
Ab 15. August gilt, dass Händler, die über mindestens 400 qm Verkaufsfläche für Elektrogeräte verfügen, zur Rücknahme von Geräten mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm verpflichtet sind. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich mit dem Abfallberater der Stadt Bad Soden am Taunus unter der Telefonnummer 06196 / 2 08 - 109 in Verbindung setzen.
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