Hinweise zur Sperrmüll-Abholung


Hinweise zur Sperrmüll-Abholung

Immer wieder kommt es vor, dass angemeldeter Sperrmüll nicht abgeholt werden kann, weil er nicht auf öffentlichem, sondern auf privatem Grund abgestellt wurde. Aus diesem Grund weist der städtische Abfallberater auf folgende Regelungen hin: Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll bis 07.00 Uhr zur Abholung bereitstehen und darf frühestens am Vorabend herausgestellt werden. Die Abholung kann bis 20.00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll nur von einer öffentlichen Fläche, zum Beispiel vom Bürgersteig oder vom Straßenrand, abgeholt wird.

Private Grundstücke dürfen aus versicherungstechnischen Gründen von den Müllwerkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten beziehungsweise befahren werden!

Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zum Sperrmüll nicht behindern. Der Sperrmüll kann von den Müllwerkern nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen werden. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll so an die Straße, dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Sperrmüll, der zu weit von der Straße entfernt steht oder gar auf Privatgrundstücken abgelegt ist, wird in der Regel nicht mitgenommen. Kann ein Grundstück z. B. wegen einer Baustelle nicht angefahren werden, ist der Sperrmüll zur nächsten vom Müllfahrzeug uneingeschränkt befahrbaren Straße zu bringen. Was alles zum Sperrmüll gehört und was nicht bzw. wie man ihn entsorgen kann, kann man hier unter der Rubrik Abfall nachlesen.

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