1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus fol-gende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus für das Haushaltsjahr 2016 am 13.07.2016 beschlossen:

I.       1. N A C H T R A G S S A T Z U N G  Z U R  H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Stadt Bad Soden am Taunus für das Haushaltsjahr

2016

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus folgende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus für das Haushaltsjahr 2016 am 13.07.2016 beschlossen:

§ 1

Der 1. Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

erhöht
um €

vermindert
 um €

und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes

 

 

 

 

gegenüber bisher
in €

auf nunmehr
 festgesetzt
in €

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-

-

49.151.775,00

49.151.775,00

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-

-

49.104.091,00

49.104.091,00

 

 

 

 

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-

4.000.000,00

4.007.750,00

7.750,00

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-

7.233.643,00

7.592.992,00

359.349,00

 

 

 

 

 

 

 

mit einem Fehlbedarf von

-

3.233.643,00

3.537.558,00

303.915,00

 

 

 

 

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und den
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

-

2.208.879,00

2.208.879,00

 

 

 

 

 

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlung aus Investitionstätigkeit auf

-

4.000.000,00

6.040.479,00

2.040.479,00

 

Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf

6.890.077,00

-

-5.199.668,00

-12.089.745,00

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

6.820.000,00

 

5.199.668,00

12.019.668,00

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

-

1.332.103,00

1.332.103,00

 

 

 

 

 

 

 

mit einem Finanzmitteüberschuss/ von

-

4.050.077,00

6.917.255,00

2.867.178,00

 

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.199.668,00 € um 6.820.000,00 € erhöht und damit auf 12.019.668,00 € neu festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht geändert.

 

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

§ 6

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

II. Bekanntmachung der Nachtragssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

 

Genehmigung

Hiermit erteile ich die Genehmigung

zur Aufnahme der in § 2 der I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von nunmehr

12.019.668,00 €

(i.W.: Zwölfmillionenundneunzehntausendundsechshundertundachtundsechzig-
Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung;

 

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.09.2016 bis 23.09.2016 im Rathaus Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, Zimmer 19 während der Dienststunden öffentlich aus:

Bad Soden am Taunus, 02.09.2016

 

Der Magistrat
der Stadt Bad Soden am Taunus


Norbert Altenkamp
Bürgermeister

Bereitgestellt am 09.09.2016