Änderung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus


Herr Berthold Best hat mit Schreiben vom 22.06.2017 sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Bad Soden am Taunus mit sofortiger Wirkung niedergelegt und scheidet somit aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus aus.

Gemäß § 34 (1) und (3) des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), in der zur Zeit gültigen Fassung, stelle ich fest, dass als nächster Bewerber des Wahlvorschlags „Christlich Demokratische Union“

Herr Dr. Arne Hütte
Albert-Schweitzer-Straße 3
65812 Bad Soden am Taunus

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte/r des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§ 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 KWG). Der Einspruch ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen, soweit er nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter in Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, einzureichen.


Bad Soden am Taunus, 26.06.2017


Torsten Kiesewetter
Besonderer Wahlleiter

Bekannt gemacht am 30.06.2017