Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Aufstellung des Lärmaktionsplans der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt; Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken hier: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach § 47 d Abs.2 und 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Lärmkarten für
 
* die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftzeugen pro Jahr, 
* die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und 
* die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern 

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen, als auch an nicht lärmkartierten Straßen, einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll. Die Eingabe kann auf der Online-Beteiligungsseite der hessischen Regierungspräsidien: www.beteiligung-lap-hessen.de, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt bis zum 31. Januar 2018 eingereicht werden. 

Regierungspräsidium Darmstadt 
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt

Darmstadt, 20. November 2017
III 33.3 – 66 i 04.01


Bereitgestellt am 17.11.2017