Baumschutzsatzung


Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 29.01.2014 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt 
  
1. die Erarbeitung einer Baumschutzsatzung für alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und 

2. eine Satzung über die einstweilige Sicherstellung schützenswerter Landschaftsbestandteile als Satzung. 
  
Der Geltungsbereich umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. 
  
Eine Beteiligung der Betroffenen gemäß § 12 Abs. 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) wird im Zuge der Erarbeitung der Baumschutzsatzung durchgeführt. Erläuterungen und Einsichtnahme sind im Rahmen der Beteiligung möglich. 
  

Bad Soden am Taunus, 30.01.2014 
  
Der Magistrat der Stadt 
Bad Soden am Taunus 

Norbert Altenkamp 
Bürgermeister 
 


  
bereitgestellt am 31.01.2014