3. Änderung zur Abfallsatzung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 25.11.2015

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. I S. 218), § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom

22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) vom 06.03.2013 (GVBl. I. S. 80) sowie der §§ 1 bis 6 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung am 13.06.2018 folgende 3. Änderungsatzung zur Abfallsatzung vom 25.11.2015 beschlossen:

§ 1

§ 4 Abs. 2 und 3 erhalten folgende Fassung:

 

(2)     Die in Absatz 1 Buchstabe a) genannten Abfälle zur Verwertung (Papier und ähnliches) sind in den dazu bestimmten Gefäßen, die in den Nenngrößen von 120 l, 240 l und    1.100 l zugelassen sind, vom Benutzungspflichtigen zu sammeln und zur Abfuhr bereitzustellen unter Beachtung der weiteren Regelungen in dieser Satzung. Die Einsammlung erfolgt im vier-wöchentlichen Rhythmus. Bei Müllgroßbehältern mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Litern kann auf Antrag die Leerung im 14-tägigen Rhythmus gegen Zahlung einer Gebühr nach § 14 Abs. 13 erfolgen.

 

(3)     Die in Absatz 1 b) genannten Abfälle zur Verwertung sind in den dazu bestimmten Gefäßen, die in der Nenngröße von 80 l, 120 l und 240 l zugelassen sind, vom Benutzungspflichtigen zu sammeln und zur Abfuhr unter Beachtung der weiteren Regelungen dieser Satzung bereitzustellen. Die Sammlung erfolgt im 14-tägigen Rhythmus, von April bis einschließlich November im wöchentlichen Rhythmus.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.11.2018 in Kraft.

 

Bad Soden am Taunus, 14.06.2018

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister


bereitgestellt am 22.06.2018