BÜRGERMEISTERWAHL

Artikel 138 der Hessischen Verfassung schreibt vor, dass die sogenannten Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden und Landkreise unmittelbar durch die jeweilige wahlberechtigte Bevölkerung gewählt werden, so dass auch die Bürgermeister von den Bürgern in einer sogenannten Direktwahl gewählt werden.

Die Bürgermeister werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die nächste Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister in Bad Soden am Taunus findet im Jahr 2029 statt

Zu den Wahlergebnissen  der Bürgermeisterwahl vom 04. Juni 2023