GEMEINDEWAHLEN

Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus fällt, wie auch die Wahl zum Kreistag des Main-Taunus-Kreises, unter den Begriff der allgemeinen Kommunalwahlen. Hierbei handelt es sich jeweils um rechtlich selbstständige Wahlen, auch wenn sie regelmäßig an einem Tag durchgeführt werden.

Mit der Gemeindewahl am 18.03.2001 wurde den Wählern in Hessen erstmals die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens eingeräumt. Das bisherige Wahlrecht sah vor, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit starren Listen gewählt werden. Dabei hatten die Wähler nur eine Stimme, die sie einer der zur Wahl angetretenen Parteien oder Wählergruppen geben konnten. Eine Möglichkeit, die Reihenfolge der Bewerber auf der gewählten Liste zu verändern, bestand nicht.

Seit dem 18.03.2001 können die Wähler so viele Stimmen abgeben wie Sitze zu vergeben sind. Dies sind bei der Gemeindewahl 37 Stimmen. Hierbei können Sie jedem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) und dadurch die Reihenfolge der Bewerber auf dem favorisierten Wahlvorschlag beeinflussen. Die Wähler müssen sich zudem nicht mehr für eine Partei oder Wählergruppe entscheiden, sondern können ihre Stimmen Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren). Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag in unveränderter Reihenfolge zu wählen.

Eine Wahlperiode dauert fünf Jahre. Die nächste Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bad Soden am Taunus findet im März 2026 statt.