Ortsgerichte

In jedem Bad Sodener Stadtteil gibt es ein Ortsgericht. In der Vergangenheit haben Bürger nach Bedarf auch die Ortsgerichte in dem Stadtteil gewählt, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben. Beglaubigungen sollen aber nur von dem Ortsgericht erteilt werden, in dem der Antragsteller wohnt.

Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich im Bedarfsfall nur an das Ortsgericht zu wenden, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz befindet.

Ihre Ortsgerichte


Gebührenordnung für die Ortsgerichte  ab 01.01.2023 

Beglaubigung einer Unterschrift
7,50 Euro
Wird das Dienstgeschäft auf Verlangen außerhalb der Geschäftsräume des Ortsgerichts vorgenommen, erhöht sich die Gebühr um
5,00 Euro
Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde nach $ 13 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes
bis zu 3 Seiten
4,00 Euro
jede weitere Seite
0,70 Euro
Schätzung nach §18 des Ortsgerichtsgesetzes bei einem Wert 

bis zu 10.000 Euro43,50 Euro
bis zu 25.000 Euro58,00 Euro
bis zu 50.000 Euro86,50 Euro
über 50.000 Euro erhöht sich die Gebühr je angefangene 10.000 Euro um7,50 Euro
Die Gebühren enthalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer