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Ortsgerichte
In jedem Bad Sodener Stadtteil gibt es ein Ortsgericht. In der Vergangenheit haben Bürger nach Bedarf auch die Ortsgerichte in dem Stadtteil gewählt, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben. Beglaubigungen sollen aber nur von dem Ortsgericht erteilt werden, in dem der Antragsteller wohnt.
Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich im Bedarfsfall nur an das Ortsgericht zu wenden, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz befindet.
Ihre Ortsgerichte
Gebührenordnung für die Ortsgerichte ab 01.01.2023
Beglaubigung einer Unterschrift | 7,50 Euro |
Wird das Dienstgeschäft auf Verlangen außerhalb der Geschäftsräume des Ortsgerichts vorgenommen, erhöht sich die Gebühr um | 5,00 Euro |
Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde nach $ 13 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes | |
bis zu 3 Seiten | 4,00 Euro |
jede weitere Seite | 0,70 Euro |
Schätzung nach §18
des Ortsgerichtsgesetzes bei einem Wert | |
bis zu 10.000 Euro | 43,50 Euro |
bis zu 25.000 Euro | 58,00 Euro |
bis zu 50.000 Euro | 86,50 Euro |
über 50.000 Euro erhöht sich die Gebühr je angefangene 10.000 Euro um | 7,50 Euro |
Die Gebühren enthalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer |